Die Idee, einen „doppelten Haushalt“ in Winterlingen einzuführen, hat Bürgermeister Michael Maier in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in den Raum geworfen. Aktuell werde nämlich mehr Geld verplant, als in einem Jahr „verbaut“ werden könne.
Alle Jahre wieder müssen die Kommunen entscheiden, in welche Aufgaben und Projekte sie ihr Geld investieren wollen und müssen. Der Winterlinger Haushalt beispielsweise sieht vor, dass 2024 rund 6,85 Millionen Euro investiert werden sollen; weitere zehn Millionen Euro kommen in der mittelfristigen Finanzplanung hinzu.
„Diese Summe werden wir nie verbauen können“, sagten Bürgermeister Michael Maier und Kämmerer Bodo Erath einhellig am Montagabend. Und was nicht in diesem Jahr „verbaut“ werde, müsse gegebenenfalls erneut im Haushalt der Gemeinde veranschlagt werden – was die Investitionssumme abermals aufblähe.
Geplant wird dann gleich für zwei Jahre
Eine Idee aber hatte der Schultes: „Man könnte sich überlegen, künftig einen doppelten Haushalt für die Gemeinde aufzustellen.“ Normalerweise plant eine Kommune ihre Ausgaben und Investitionen für ein Haushaltsjahr; bei einem „doppelten Haushalt“ ist die Planung auf zwei Jahre ausgelegt.
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt Michael Maier, dass ein doppelter Haushalt mitunter drei Vorteile hätte: Er mache die Abwicklung für Gemeinderat und Verwaltung einfacher; es bleibe mehr Zeit, geplante Investitionen auch tatsächlich umzusetzen, und der Haushalt werde nicht „künstlich aufgebläht“.
Aktuell laufe der Prozess wie folgt ab: Im Dezember wird der Haushalt eingebracht und im Januar verabschiedet; danach müsse auf die Genehmigung der Rechtsaufsicht gewartet werden. „Die wird aber meist erst Ende Februar oder im März erteilt, und solange dürfen wir nichts machen“, sagt Maier. Lediglich der laufende Betrieb dürfe bis dahin bestritten werden.
„Haushaltsreste“ gibt es in Doppischen Haushalten keine mehr
Und im Gegensatz zur Kameralistik – der vorherigen Haushaltsführung der Kommunen – dürften in der Doppik keine „Haushaltsreste“ oder Überträge gebildet werden, die in den Folgehaushalt mitgenommen werden könnten. „Heutzutage muss ein Posten jedes mal neu veranschlagt werden, wenn er bis zum 31. Dezember nicht verbucht wurde“, sagt Maier. Sowie die Genehmigung erteilt werde, blieben höchstens neun Monate, um die angedachten Maßnahmen umzusetzen; bei einem doppelten Haushalt blieben 21 Monate Zeit dafür.
Einen Nachteil hätte der doppelte Haushalt dann aber doch, sagt Maier: „Er ist weniger flexibel als der einjährige Haushalt.“ „Unerwartete Ausgaben“ müssten in diesem Fall nachträglich in den Haushalt eingebracht oder als außerplanmäßige Ausgabe verbucht werden.
In größeren Städten kommt es eher vor
Rechtlich gesehen spreche nichts dagegen, wenn die Gemeinde Winterlingen ihren Haushalt auf zwei Jahre auslegt, meint Maier. Üblicherweise erstellten freilich eher große Städte einen Doppelhaushalt – ein Beispiel dafür sei die Landeshauptstadt Stuttgart. „Aber wenn der Gemeinderat das will, dann machen wir das auch so“, sagt Maier.
Bis auf weiteres bleibt der Winterlinger Haushalt aber auf ein Jahr beschränkt; die Idee mit dem Doppelhaushalt will Bürgermeister Maier intern weiter besprechen – unter anderem mit den beiden Fraktionsvorsitzenden Rainer Pfersich von der Liste „Zukunft Winterlingen“ und Roland Heck von der Bürgerliste. „Das wäre dann mitunter ein Thema für den neuen Gemeinderat“, meint Maier mit Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen am 9. Juni.