Wer wird Nachfolger von Michael Maier? Am 21. Juni wählen die Winterlinger einen neuen Bürgermeister. Foto: Horst Schweizer

Der Gemeinderat Winterlingen hat in seiner jüngsten Sitzung die Regularien für die Bürgermeisterwahl im Juni abgesteckt.

Die Gemeinde Winterlingen stellt weiter die Weichen für die Bürgermeisterwahl in diesem Jahr am 21. Juni; die Stichwahl würde am 19. Juli stattfinden. Der Gemeinderat hat daher nun die Stellenausschreibung für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters beschlossen und zugleich die maßgeblichen Fristen für Bewerber festgelegt. Wer kandidieren möchte, muss zahlreiche formale Voraussetzungen erfüllen.

 

Ausgeschrieben wird das Amt am Freitag, 27. März, mit einer Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Parallel erscheint die Ausschreibung im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Gemeinde. Bewerbungen sind damit frühestens ab dem 28. März möglich, heißt es in der Sitzungsvorlage. Das Ende der Einreichungsfrist hat der Gemeinderat auf Donnerstag, 28. Mai, 18 Uhr, festgesetzt. Der neue Bürgermeister tritt sein Amt dann am 13. September an, nachdem der bisherige Amtsinhaber Michael Maier in den Ruhestand geht. Die Amtszeit beträgt wie üblich acht Jahre.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern sie vor der Zulassung der Bewerbungen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bewerber müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Neben der fristgerechten Bewerbung müssen mehrere Dokumente eingereicht werden – entweder direkt mit der Bewerbung oder spätestens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist: Zehn Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen aus Winterlingen, jeweils auf amtlichen Formblättern; eine Wählbarkeitsbescheinigung der Wohngemeinde und eine eidesstattliche Versicherung, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit vorliegt. Die Bewerbung ist schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Bürgermeisteramt Winterlingen einzureichen.

Fristen eng gesteckt

Die Gemeinde bewegt sich mit der gewählten Fristsetzung innerhalb der engen Vorgaben des Kommunalwahlrechts. Das Gesetz schreibt vor, dass das Ende der Einreichungsfrist frühestens 27 und spätestens 16 Tage vor dem Wahltag liegen darf.

Mit dem 28. Mai nutzt Winterlingen diese Frist so, dass ausreichend Zeit für die Prüfung der Bewerbungen und die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaten bleibt. Wer also Ambitionen auf das höchste Amt im Rathaus hat, sollte nicht nur politisch überzeugen können, sondern auch die formalen Anforderungen im Blick behalten.