Müllsäcke und sogar eine kaputte Waschmaschine wurden hier wild „entsorgt“. Foto: Susanne Grimm

Auch in Winterlingen häufen sich Beschwerden darüber, dass rund um Altkleider-Container wild Sperr- und anderer Müll abgestellt wird.

In jüngster Zeit ist in den Medien wiederholt darüber berichtet worden, dass an Glas- und Altkleidercontainern vermehrt Müll abgelagert wird. Auch in der jüngsten Sitzung des Winterlinger Gemeinderats war das ein Thema.

 

In der Gemeinde häufen sich Beschwerden über Müll an verschiedenen Container-Standorten häufen. Dort wird teilweise ausgefallener Unrat abgeladen: Gemeinderat Roland Heck wusste über einen großen Kronleuchter zu berichten, der bei einem Kleidercontainer abgelegt worden war.

Besondere Dreistigkeit haben solch illegale „Entsorger“ in Stetten am kalten Markt gezeigt: Auf dem Parkplatz gegenüber der Schule sowie in unmittelbarer Nähe des Netto-Getränkemarkts und des Knusperhäuschens der Bäckerei Mahl neben dem Behälter haben sie eine Waschmaschine abgeladen, dazu Säcke unbekannten Inhalts.

Immer mehr Behälter werden abgebaut

Da nimmt es nicht wunder, dass Betreiber der Container geneigt sind, sich aus dieser Art öffentlicher Wertstoffsammlungen zurückziehen. Immer mehr Sammelbehälter sollen entfernt werden. Bürgermeister Michael Maier mutmaßte jedoch, dass der Müll einfach in der Landschaft landet, wenn die Container weg sind.

Passanten auf dem Stettener Parkplatz machten ihren Unmut über den Unverstand mancher Zeitgenossen Luft: „Der Wertstoffhof ist doch nicht weit, wo man alte Maschinen hinbringen kann!“

Ein anderer meinte: „Es ist schon ein starkes Stück, dass sich jemand traut, so ein sperriges Teil mitten im Ort einfach abzuladen!“ In der Tat befindet sich der Ort des Geschehens an einer belebten Stelle, keine 20 Meter vom großen zentralen Kinderspielplatz entfernt.

Für solche Unvernunft und falsche Sparsamkeit müssen letztendlich alle Verbraucher in Form von höheren Müllgebühren zahlen. Denn den Gemeinden entstehen durch durch die Beseitigung und Entsorgung Kosten, die umgelegt werden müssen.

Grundlage hierfür ist die Gebührenkalkulation für Verwaltungsleistungen. Diese wurde in der Gemeinderatssitzung neu geregelt worden.

Grundsätze der Gebührenkalkulation sind unter anderem das Kostendeckungsgebot. Dieses besagt, dass „die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligter“ gedeckt werden sollen. Dazu gehört auch die Müllentsorgung durch die Mitarbeiter des Bauhofs.