Für die Sanierungsgebiete in Sulz und Gültlingen (Bild) werden Ausgleichsbeträge für die Wertsteigerung der Grundstücke fällig – wobei der Gemeinderat freiwillige Ablösevereinbarungen favorisiert. Foto: Priestersbach 

Anlieger müssen sich an den Sanierungen der Ortsmitte von Gültlingen und Sulz am Eck finanziell beteiligen. Ein Thema, das politischen Sprengstoff birgt.

Wildberg - Nachdem die Sanierungsmaßnahmen "Ortsmitte Gültlingen" und "Sulz am Eck" als umfassende Sanierungsverfahren durchgeführt werden, kommen jetzt die "besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften" des Baugesetzbuches zur Anwendung. Der Wildberger Gemeinderat fasste in seiner jüngsten Sitzung die entsprechenden Beschlüsse.

"Das ist ein Thema, bei dem die Wogen nach oben gehen", wusste Stadtkämmerer Andreas Bauer zu berichten. Gleichzeitig macht er deutlich, dass es sich bei Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten "nicht um eine Wildberger Erfindung handelt". So hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch zwingend vorgesehen, dass Grundstückseigentümer in einem Sanierungsgebiet als Ausgleich für die eingesetzten öffentlichen Mittel an den entstandenen Kosten der Sanierung zu beteiligen sind – und zwar für den Wertzuwachs, den ihr Grundstück durch den Einsatz der öffentlichen Mittel erfährt.

Ablösevereinbarung ist kostengünstiger für den Eigentümer

Nach Abschluss einer Sanierung muss daher der so genannte Ausgleichsbetrag erhoben werden. Im Baugesetzbuch wurde allerdings auch die Möglichkeit einer vorzeitigen freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrags über eine Ablösevereinbarung eröffnet, die kostengünstiger für den Eigentümer ist. "Wenn frühzeitig abgelöst wird, kann die Stadt einen prozentualen Verfahrens- und Risikoabschlag gewähren", erläuterte der Kämmerer. Der Abschlag wird unter anderem mit eingesparten Verfahrens-, Prozess- und Gutachterkosten begründet.

Für die beiden Sanierungsgebiete in Gültlingen und Sulz schlug die Verwaltung jetzt den maximal möglichen Abschlag von 20 Prozent vor, wenn die freiwillige Ablösung des Ausgleichsbetrages bis zwei Jahre vor Ende des Bewilligungszeitraums erfolgt. Im Falle einer freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrags ab zwei Jahre vor Ende des Bewilligungszeitraums wird noch ein zehnprozentiger Verfahrens- und Risikoabschlag gewährt. Aktueller Stand ist, dass in Sulz bereits 77 Ablösevereinbarungen geschlossen wurden; 17 Vereinbarungen seien noch offen. Im Sanierungsgebiet Ortsmitte Gültlingen wurden bislang noch keine Ablösevereinbarungen geschlossen.

Sachverständigenbüro ermittelt Wertzuwächse

Zur Ermittlung der Wertzuwächse hatte die Stadt ein Sachverständigenbüro beauftragt, den Bodenwert vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und den voraussichtlicher Bodenwert nach der Sanierung zu ermitteln. Wie CDU-Rat Gerhard Ostertag dazu anmerkte, sei die Notwendigkeit der Ausgleichsbeträge beschlossen. Er war jetzt aber erstaunt über die Höhe der Wertsteigerungen und wollte wissen, wie hoch die Gutachterkosten sind. Wenn die höher seien, als die Bodenwertsteigerungen, dann "brauchen wir das nicht", so Ostertag, der für diesen Fall einen finanziellen Reinfall befürchtet. Wie Bürgermeister Ulrich Bünger erwiderte, sei es erklärtes Ziel der Verwaltung, gerade durch die Ablösevereinbarungen weitere Gutachten zu vermeiden. In der anschließenden Abstimmung folgte die Mehrheit der Räte bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem Vorschlag der Verwaltung.