Blick von der Autobahnbrücke des Sportplatzweges Wittershausen auf den potenziellen nördlichen Bauabschnitt für den Lärmschutzwall (links) in Richtung Vöhringen. Archiv-Foto: Fahrland Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinde unternimmt nächsten Schritt im Bebauungsplanverfahren

Die technische Planung für die dreiteiligen Lärmschutzmaßnahmen aus Wall, Lärmschutzwand und Aufschüttung entlang der A 81 bei Wittershausen ist weit gediehen. Nun zeichnen sich offenbar auch bei Grundstücksgesprächen Fortschritte ab.

Vöhringen/Vöhringen-Wittershausen. Bürgermeister Stefan Hammer deutete in der Gemeinderatssitzung an, es gebe Hoffnung, "dass sich auf Eigentümerseite etwas tut", nachdem man im November erstmals an die Öffentlichkeit gegangen war. Der Gemeinderat billigte jetzt den Vorentwurf des Bebauungsplans "Lärmschutz Wittershausen" und beschloss die einmonatige öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Zuvor fassten Stefan Hammer und Fabian Gauss vom Planungsbüro Gauss Ingenieurtechnik GmbH Rottenburg den aktuellen Sachstand zusammen. Bei der Planung habe sich nichts Wesentliches verändert, hatte Hammer schon wenige Tage zuvor im Ortschaftsrat Wittershausen betont. Da der Erdaushub von Stuttgart 21 nicht unbegrenzt zur Verfügung stehe, müsse man jetzt mit dem Bebauungsplanverfahren vorankommen und eine Baugenehmigung anstreben. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits vor drei Jahren gefasst. Seine Notwendigkeit beruht auf dem Lärmaktionsplan vom Juni 2018, der im April 2021 überarbeitet und erneut beschlossen wurde. Hammer kündigte eine Auslegung in zwei Schritten an.

Baurechtlich befinde man sich im Außenbereich. Ein vereinfachtes Verfahren komme daher nicht in Betracht. Für die erste Verfahrensrunde seien noch nicht alle Details enthalten. Bewusst habe man sich auf das Wesentliche konzentriert, um Hinweise der Fachbehörden in den zweiten Entwurf einarbeiten zu können. Unlösbare Probleme in Sachen Ökologie und Artenschutz seien nicht zu erwarten, entsprechende Voruntersuchungen seien durchgeführt worden. Im Bereich des Walls und der angrenzenden Aufschüttung bis zur K 5502 werde die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen angestrebt.

Noch wichtiger als der Wall im nördlichen Bereich, der in den betroffenen Wohnlagen eine Lärmreduzierung um 2,5 bis 3 dB(A) bewirkt, sei die südlich vom Kreisverkehr aus Platznot erforderliche Lärmschutzwand. Sie bewirkt laut schalltechnischem Gutachten für die westliche Ortslage eine Lärmreduzierung um 7 bis 8 dB(A) und soll durch den Einbau von S 21-Material am Wall gegenfinanziert werden, da sie sonst die Gemeindekasse zu sehr belasten würde. Auch für die Erweiterung des Baugebiets Lupfer wird eine positive Wirkung erwartet.

Die Aufschüttung des dritten Abschnitts Richtung Wald gehe in die natürlich steigende Topografie über.

Andrea Kopp (CDU) interessierte sich für die optische Wirkung aus Sicht der K 5502. Der Schutzwall soll mit einer maximalen Höhe von etwa 14 Metern gegenüber dem Niveau der Autobahn ungefähr so hoch werden wie der jetzige Heckengürtel. Auf Rückfrage von Thea Hoh (CDU) wurde die maximale Breite des Walls mit 100 Metern angegeben.

Der Vermutung von Andrea Kopp, dass mit dem Bau der Lärmschutzwand auf der Dorfseite der Kreisstraße die Lärmschutzwirkung erhöht werden könnte, widersprach Fabian Gauss. Werde die Wand nicht unmittelbar an der Lärmquelle, also an der A 81, gebaut, verpuffe deren Wirkung. Auf die Frage, ob die geplante Entwässerung auch bei Starkregenereignissen ausreichend wäre, antwortete der Planer, eine Regenrückhaltefunktion werde erforderlich sein. Die Planung sieht einen Einschnitt im Wall für einen Entwässerungsgraben vor.

Laut Hammer wird das Wasser aus dem Gewerbegebiet jenseits der Autobahn wie bisher unter der K 5502 den Retentionsbecken hindurch in Richtung Mühlbachhof zugeführt. Mit der Autobahn GmbH stehe man ebenfalls im Kontakt. Sie plane ihrerseits auf absehbare Zeit keine baulichen Maßnahmen an der Fahrbahn und würde eher eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Stundenkilometern in Erwägung ziehen.

Das zeitliche Ziel wäre ein Satzungsbeschluss bis Ende des Jahres. Gebaut werden könnte also im besten Fall im Jahr 2022.