Bauliche Erweiterungen sind nur bedingt ohne Genehmigung erlaubt. (Symbolfoto) Foto: © Hoda Bogdan – stock.adobe.com

Einen Bauantrag für verschiedene Erweiterungen an einem Wohnhaus in der Morteaustraße bekam der Gemeinderat vorgelegt. Allerdings sind die Elemente zum großen Teil bereits erstellt. Nun bekam der Eigentümer seine Grenzen aufgezeigt.

Teilweise waren dafür Befreiungen notwendig. Aber nicht alle Baumaßnahmen wurden genehmigt, bei einer Garage droht sogar die Anordnung eines Rückbaus.