Eine neue Friedhofsatzung in Tuningen bringt zahlreiche Veränderungen. Damit will man die Regeln den aktuellen Bedürfnissen anpassen.
Die aktuellen Regeln auf dem Tuninger Friedhof waren in vielen Bereichen nicht im Sinne der Familien, aufgrund zahlreicher Wünsche und Anregungen wurde die Satzung von 2019 nun erweitert und aktualisiert.
Bezüglich der Grabfelder wird nun aufgeteilt in Gräber mit und ohne Gestaltungsvorschriften. Es wird nun ein Bereich für Urnenreihengräber geben, der frei gestaltet werden kann, wobei grundsätzlich die Würde des Friedhofs zu beachten ist.
Trend nicht verschließen
Die Kreativität auf anderen Friedhöfen sei hier teilweise schon seltsam, aber man werde sich in Tuningen diesem Trend nicht verschließen. Wichtig für die Tuninger war, dass auf Rasenflächen künftig auch stehende Grabmale aufgestellt werden können. Bislang mussten diese bodeneben verlegt werden, was jedoch im Laufe der Jahre die Probleme brachte, dass die Schriften teils nicht mehr lesbar waren. „Dies bedeutet für die Friedhofspflege durch die Gemeinde einen höheren Aufwand, aber man wird nicht exakt um jeden Stein herum mähen können“ so Bürgermeister Pahlow in der Sitzung des Gemeinderates. Der jeweilige „Feinschnitt“ obliegt dann jedem Grabpflegenden.
Bestattungen, Beisetzungen von Aschenurnen und Ausgrabungen sowie Neueinbettungen dürfen nur durch Gemeindebedienstete oder von der Gemeinde beauftragte Personen vorgenommen werden. Särge dürfen künftig nur noch aus leicht verweslichem Holz verwendet werden. In Fällen in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, können die Verstorbenen nun auch in Tüchern erdbestattet werden.
Nur Bio-Urnen erlaubt
Bei den Urnengräbern im Boden dürfen nur Bio-Urnen aus schnell vergänglichen pflanzlichen Materialien verwendet werden, Metall- und Kunststoffurnen sind nicht gestattet. „Wir haben nun alle uns möglichen Wünsche der Familien in die neue Satzung eingearbeitet“, sagte Pahlow. Die Satzung wurde einstimmig beschlossen.
Die Bestattungsgebühren werden künftig in einer gesonderten Satzung geregelt.