Derzeit entsteht beim Familienzentrum in Tuningen ein neues Kindergartengebäude, in dem ab September eine zweite Kinderkippengruppe untergebracht ist. Foto: Bombardi

Der Gemeinderat war sich einig, dass die Vereinigung diverser Regelungen der einzelnen Abteilungen im Familienzentrum zu einer einzigen Kinderbetreuungsordnung die zukünftige Arbeit erleichtert.

Tuningen - Die Leiterin der Hauptverwaltung, Celine Rothweiler, ging während der Gemeinderatssitzung aus diesem Grund nur auf die wesentlichen Neuerungen ein, die sich während dem Erarbeiten der neuen Ordnung ergeben hatten.

Das Essenangebot bleibt erhalten, jedoch zählt die Mensa in Zukunft zur verlässlichen Grundschule und ist keine Abteilung des Familienzentrums. Da die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist es in Zukunft auf Grund der Betriebserlaubnis nur noch möglich, Kindern ab einem Alter von einem Jahr in die Krippe aufzunehmen. Bislang war die Aufnahme für Kinder ab zwei Monaten möglich. Die Anmeldung der Kinder ist nicht mehr auf Voranmeldung, sondern erst nach deren Geburt möglich.

Eine schriftliche Abmeldung ist auch für Abgänger in eine Schule erforderlich. Bürgermeister Ralf Pahlow beruhigte diverse Gemeinderäte, die sich daran störten, dass eine Kündigung möglich ist, wenn zwischen Erziehungsberechtigten und der Einrichtung große Auffassungsunterschiede bezüglich Erziehungs- und Kinderschutzkonzept bestehen. "Der Begriff Kinderschutzkonzept ist klar definiert und Standard", verwies er zudem darauf, dass eine Kündigung zahlreiche Vorgespräche der Beteiligten erfordert.

Freie Plätze auf Jahre rar

Am 1. September geht die neue Kinderkrippe in Betrieb, die freien Plätze bleiben dennoch auf Jahre hinaus rar. Aus diesem Grund entschloss sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem evangelischen Kindergarten, bei einer Vollbelegung die Platzvergabe anhand eines Punktesystems umzusetzen, welches das Alter des Kindes, die Berufstätigkeit der Eltern, die familiäre Situation und den Zeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt. Kinder, deren Hauptwohnsitz sich nicht mehr in Tuningen befindet, müssen die Einrichtung in der Regel spätestens drei Monate nach dem Ortswechsel verlassen.

Einstimmig befürwortete das Gremium die neue Ehrungsordnung der Gemeinde, die im Fünf-Jahres-Rhythmus Geburtstagsbesuche durch den Bürgermeister ab dem 85. und nicht wie bisher ab dem 80. Lebensjahr vorsieht. Zudem wird für Geburtstage und Hochzeitsjubiläen der Wert der Geschenke vereinheitlicht. Neu übernimmt der Bürgermeister gemeinsam mit dem DRK die Ehrung der Blutspender.