Für kulturelle, sportliche, private oder gewerbliche Veranstaltung wird die Stadthalle im Backsteinbau zwischen 20 und 30 Prozent teurer (Archiv-Foto). Foto: Schneider

Gebühren für kulturelle, sportliche, private oder gewerbliche Veranstaltungen in städtischen Räumen werden in Sulz teurer. Änderungen gibt es auch bei politischen Events.

„Nach neun Jahren werden die Gebühren für die Hallen angepasst“, erklärt Hauptamtsleiter Hartmut Walter in der Gemeinderatssitzung.

 

Das gelte ab 1. Januar 2026 für alle städtischen Einrichtungen, also Sport-, Turn- und Mehrzweckhallen aber auch sonstige Versammlungsräume und die Sportplätze. „Unter Einbeziehung der Inflationsraten und der Entwicklung der tariflichen Gehälter wird eine Erhöhung der Nutzungsentgelte von 20 Prozent bei kulturellen Veranstaltungen und 30 Prozent für alle anderen Veranstaltungen vorgeschlagen“, ist in der Sitzungsvorlage zu lesen.

Übungsbetrieb ist entgeltfrei

Die Räumlichkeiten gehen dabei vom Kleinen Saal in Glatt mit 50 Quadratmetern über Dorfgemeinschaftsräume mit 70 Quadratmetern hin zur 405 Quadratmeter großen Dickeberghalle in Bergfelden und schließlich der Stadthalle im Backsteinbau mit stolzen 1400 Quadratmetern Fläche.

Kostenlos bliebe hingegen weiterhin der laufende Übungsbetrieb für Jugendliche, Fortbildungsveranstaltungen von Vereinen oder Veranstaltungen von Schulen und Kindergärten, deren Träger die Stadt sei.

Kultur, Sport oder Gewerbe

Für den laufenden Übungsbetrieb der Vereine/Organisationen werde ein Benutzungsentgelt in Höhe von 3,50 Euro pro Stunde und Übungseinheit erhoben.

Die Gebühren gelten für kulturelle oder gesellige Veranstaltungen mit/ohne Bewirtung sowie für sportliche, private und gewerbliche Veranstaltungen mit Bewirtung – sowohl im „Sommer“, also vom 1. Mai bis zum 30. September, wie auch im „Winter“, der vom 1. Oktober bis 30. April definiert wird.

Neuerung bei politischen Veranstaltungen

Ebenfalls wird dahingehend differenziert, ob es sich um örtliche oder auswärtige Veranstalter handelt.

Neben der Entgelt-Anpassung hat Walter auch eine Präzisierung der Nutzungsbestimmungen hinsichtlich der Vermietung für politische Veranstaltungen im Blick.

Handhabbarer Verwaltungsaufwand

So heißt es unter anderem: „Die Hallen können nur für politische Veranstaltungen an Parteien vermietet werden, soweit die Partei in Sulz oder im Landkreis Rottweil mit einem Orts- oder Kreisverband ansässig ist, dieser als Mieter auftritt und die Veranstaltungen keinen Charakter haben, der über die Grenzen des Landkreises Rottweil bzw. der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg oder über etwaig anderweitig abgegrenzte Landtags- oder Bundestagswahlkreise hinauswirkt.“

Weiter heißt es: „Politische Veranstaltungen sind unabhängig des Veranstalters und ihres Einzugsgebiets nur zulässig, soweit sie bezüglich des Verwaltungsaufwands und etwaiger zu veranlassender Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen für die Stadt Sulz handhabbar, verhältnismäßig und zumutbar sind.“

Großveranstaltungen herunterbrechen

Soweit das Einzugsgebiet der Veranstaltung über die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg oder über die Landtags- oder Bundestagswahlkreise denen Sulz angehöre hinausgehe, sei dies regelmäßig nicht der Fall.

„Wir wollen damit politische Veranstaltungen, deren Größe nicht für die Kommune passt, auf eine handhabbare Größenordnung herunterbrechen“, erklärt Walter.

Im März 2017 hatte zuletzt ein Landesparteitag der AfD Baden-Württemberg in der Sulzer Stadthalle stattgefunden. Damals erklärte der Hauptamt-Leiter: „Wir sehen keine rechtsstaatlichen Möglichkeiten, die Veranstaltung der AfD zu verhindern.“

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag bei einer Nein-Stimme mit großer Mehrheit zu.