Eine Bürgerin hakte in der Fragerunde des Gemeinderates zum Baugebiet „Bölle“ nach.
Ein nicht alltägliches Bild bot sich in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates, denn zu der Sitzung am Dienstagabend waren alle Stühle im Ratssaal belegt. Gekommen war die Kindergartenleitung, eine Vertretung des Turn- und Sportvereins Straßberg sowie einige Bürger. Gebrauch machte eine Bürgerin vom Tagesordnungspunkt „Fragen der Einwohner“, die nach einem Zeitungsartikel Aufklärung von der Verwaltung verlangte.
In dem Bericht sei zu lesen gewesen, dass die Gemeinde nach einem Urteil der 50. Kammer für Baulandsachen am Landgericht Stuttgart nicht befugt war, ihr Vorkaufsrecht an einem 3000 Quadratmeter großen Grundstück im Gebiet „Bölle“ auszuüben. Die Gemeinde Straßberg könne gegen das Urteil Berufung einlegen. Diese würde dann beim Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Und gegen die vom Landgericht festgesetzten Streitwerte des Verfahrens kann Beschwerde eingelegt werden.
Wird alles auf alle umgelegt?
„Da sind doch für die Gemeinde eine ganze Menge Kosten angefallen, und mich würde interessieren, ob diese über die Rechtsschutzdeckung gedeckt sind“, so die Bürgerin. „Ich kann dazu keine Auskunft geben, da ich das nicht direkt weiß, weil die Sache noch nicht abgerechnet ist“, antwortete Bürgermeister Markus Zeiser, was die Bürgerin jedoch anders sah.
Der Schultes räumte ein, „dass die Rechtsschutzdeckung das Verfahren nicht in Gänze trägt“. Ob die der Gemeinde verbleibenden Kosten auf die Bauplatzkosten im „Bölle“ umgelegt werden, so die Nachfrage – das entscheide, so Zeiser, der neue Gemeinderat. Die Bürgerin konterte, dass dies nicht zum Wohle aller Bürger sei, wenn der verlorene Rechtsstreit einfach umgelegt werde. Doch der Schultes verwies nochmals auf die Entscheidung des nach den Kommunalwahlen am 9. Juni gewählten Gemeinderates.