Dem Gemeinderat Straßberg wurde der aktuelle Stand zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet „Schachen Nord II“ vorgestellt sowie die eingegangenen Stellungnahmen. Dem folgte ein einhelliger Satzungsbeschluss seitens der Ratsmitglieder.
Die Gemeinde Straßberg beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schachen Nord II“ das Betriebsgelände der Firma Schotter Teufel GmbH & Co. KG als Industriegebiet auszuweisen. Damit soll es dem größten Arbeitgeber in der Gemeinde möglich sein, bestehende Betriebsflächen planungsrechtlich zu sichern und entsprechende Voraussetzungen für die Errichtung von neuen baulichen Anlagen zu schaffen.
Da der Bebauungsplan die Ausweisung eines Industriegebiets vorsieht, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schachen Nord II“ wird ein Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Schachen Nord“ als überbaubare Fläche ausgewiesen. Die geplante Baugrenze werde mit der Baugrenze des rechtskräftigen Bebauungsplans verbunden.
Eine kleine Fläche soll zu einem Niederwald werden
Das gesamte Vorhaben läuft seit längerer Zeit und durchlief inzwischen mehrere Institutionen, mit daraus resultierenden Auflagen. Büroleiter Tristan Laubenstein von Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH aus Balingen informierte Verwaltung und Gemeinderat in der jüngsten Sitzung, nachdem die zweite Anhörung durchlaufen war. Er ging in aller Kürze auf die eingegangenen Stellungnahmen ein, nachdem man im Dezember 2022 in die Sache eingestiegen war und Mitte 2023 die frühzeitige Beteiligung stattfand.
Der Auflage der Höheren Forstbehörde im Regierungspräsidium Freiburg, einen Waldabstand von 30 Metern ab der Baugrenze einzuhalten, komme man nach. Um diese Auflagen zu erreichen, werde nach Absprache mit dem Forst die betroffene Waldfläche von geringer Größe in einen Niederwald umgewandelt. Damit sei die Gefahr ausgeschlossen, dass Bäume auf die Anlagen stürzen könnten.
Anbauverbotsstreifen ist im Bebauungsplan integriert
Die vom Landratsamt Zollernalbkreis mitgeteilten Auflagen hinsichtlich der Bundesstraße 463 und dem erforderlichen Anbauverbotsstreifen von 20 Meter entlang der B 463 seien laut Tristan Laubenstein in den Hinweisen zum Bebauungsplan berücksichtigt.
Er erläuterte weiter, die Telekom Technik GmbH und die Albstadtwerke GmbH hätten in ihren Stellungnahmen mitgeteilt, dass sich innerhalb des Industriegebiets Telekommunikationslinien und eine Gashochdruckleitung befinde. Die Versorgungsleitungen befinden sich im Bereich der bestehenden Verkehrsfläche.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, votierte der Gemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan „Schachen Nord II“ als Satzung zu beschließen.