Auch in Straßberg wurden die Entschädigungssätze für die Feuerwehr angepasst (Symbolfoto). Foto: Rico Löb/Pixabay

Die Aktiven der Feuerwehr Straßberg bekommen für Einsätze künftig eine höhere Entschädigung.

Gemäß Paragraf 16 des Feuerwehrgesetzes haben ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen und des nachgewiesenen Verdienstausfalls durch die Ausübung des Dienstes, einschließlich der Teilnahme an Aus- und Fortbildungen.