Die Gemeinde Straßberg braucht mehr Geld und erhöht deshalb einige der kommunalen Steuern. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dp

Der Gemeinderat hat höhere Sätze beschlossen, um den Haushalt zu stärken. Die Grundsteuer bleibt allerdings unverändert.

Bei der Grundsteuerreform zum 1. Januar waren die Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und B (Grundvermögen) neu festgesetzt worden, und der Gemeinderat hatte die Hebesätze angepasst.

 

Die Einnahmen aus der Grundsteuer B lagen 2024 bei 338 322 Euro, 2025 mit 341 945 Euro gerade mal 3622 Euro oder 1,07 Prozent höher. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt in Straßberg aktuell bei 340 v. H., der Kreisdurchschnitt bei 345 v. H.. Bei der Gewerbesteuer rechnet die Verwaltung 2025 mit Einnahmen von rund 570 000 Euro.

Der Haushaltsplan sieht jedoch Einnahmen in Höhe von 600 000 Euro vor. Um einen Haushaltsausgleich zumindest anzustreben, sollte die Gewerbesteuer überprüft werden. Der Gemeinderat folgte der Verwaltung und beschloss, den Hebesatz zum 1. Januar 2026 von 340 auf 360 v. H. zu erhöhen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A von 305 v. H. und die Grundsteuer B von 430 v. H. wird nicht angehoben.

Die Hundesteuer wurde letztmals zum 1. Januar 2021 erhöht. „Daher schlägt die Verwaltung aufgrund der sich eintrübenden finanziellen Situation der Kommunen vor, die Sätze anzuheben“, so Bürgermeister Markus Zeiser. Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat, die Steuer für den Ersthund auf 96 Euro, für den Zweithund auf 192 Euro zu erhöhen. Die Zwingersteuer wurde auf 288 Euro festgesetzt.

Hundetoiletten schlagen mit 1150 Euro zu Buche

Die Steuer für einen Kampfhund mit 1000 Euro wird nicht verändert. Derzeit sind in der Gemeinde 220 Hunde gemeldet. Die Beschaffung der Hundetoiletten inklusive Beutel kostet jährlich 1150 Euro. Hinzu kommen Kosten des Bauhofs für das Entleeren und Abfallgebühren.