Die Verwaltung möchte nach 32 Jahren die Hauptsatzung überarbeiten. Foto: Horst Schweizer

Der Gemeinderat Straßberg diskutierte über fünf Punkte zur Änderung der Hauptsatzung. Abgeschafft werden soll die unechte Teilortswahl.

„Wir als Verwaltung sehen Bedarf, die seit 32 Jahren unveränderte Hauptsatzung zu überarbeiten und zu ändern“, so Bürgermeister Markus Zeiser in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Die Tagesordnung war umfangreich, daraus wurde das emotionale Thema der Hauptsatzung zu einer über einstündigen Diskussionsrunde im Gremium. Was zeigte, wie wichtig es den Räten war, das Verfassungsstatut auf den neuesten Stand zu bringen. Die Verwaltung hatte fünf aus ihrer Sicht gewichtige Punkte für die Neufassung festgelegt.​

 

Dazu gehörte unter anderem die Abschaffung der unechten Teilortswahl. Deshalb, da es bei den letzten Kommunalwahlen 47 ungültige Stimmzettel gab, vor allem was die Gemeinderäte aus Kaiseringen betraf. Zu ihnen gehört Martin Böhringer. Er könnte sich bei den nächsten Wahlen durchaus vorstellen, dass es für Straßberg und Kaiseringen getrennte Stimmzettel gibt und man so die unechte Teilortswahl beibehalten könnte. Diese garantiere, dass Kaiseringen immer zwei Sitze im Gemeinderat erhält.

Tobias Gut (CDU) führte aus, dass man sich im Vorfeld in der Fraktion besprochen habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass man die unechte Teilortswahl abschaffen könnte. „Wir sind seit 1975 eine Gemeinde und nun 50 Jahre zusammen, da sollte es eigentlich egal sein, wer aus welchem Ort oder welcher Straße kommt“, so Gut. So ähnlich sehe man es auch bei der „Freie Liste“, meinte Dr. Michael Wochner.

Kandidatensuche in Kaiseringen schwierig

Man sei gemeinsam zu der Erkenntnis gekommen, dass es für Wähler verwirrend sei, wen sie aus Kaiseringen wählen dürfen. Zudem hätten die vergangenen Wahlen gezeigt, wie schwierig es sei, in Kaiseringen Kandidaten zu finden. „Zudem verschleißt man dadurch sehr viele potentielle Kandidaten“, so Wochner. Der Schultes ließ abstimmen und bekam ein klares Ergebnis: Elf Räte stimmten für die Abschaffung der unechten Teilortswehl, dazu gab es eine Enthaltung und eine Gegenstimme.

In einem weiteren Punkt ging es um die formale Aufhebung des beschließenden technischen Ausschusses (TA), dem sogenannten Bauausschuss. Die Verwaltung sah vor, die Paragrafen 4 bis 7 der Hauptsatzung zu streichen. Dieser Ausschuss könnte theoretisch monatlich tagen und sich zu Themen beraten, die dann in den Gemeinderat zur Entscheidung gehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses Gremium kein Parallelausschuss zum Gemeinderat sein.

Bisher wurde es so praktiziert, dass der TA nur ganz selten tagte. Tobias Gut führte an, dass es letztmals der Fall war, als es um das neue Feuerwehrfahrzeug ging. „Ich bin ein Freund davon, die Satzung aufzuräumen und zu entbürokratisieren“, sagte er. Die gegensätzliche Meinung dazu hatte Hubert Buck. Er sehe keinen Vorteil, wenn die Punkte gestrichen würden, was auch Daniel König so sah, ihm fehle die Argumentationsgrundlage dafür. Einigkeit herrschte dann darüber, so weiterzumachen wie seither, dass der TA in bestimmten Fällen beratend tätig ist. Die Verwaltung klärt die Formulierung dafür.

Bei der Anpassung der Wertgrenzen, zuletzt 1993 festgelegt, orientierte sich der Gemeinderat in elf betreffenden Punkten entweder am Stand der Gemeinde Bitz oder einem Satzungsmuster. Sieben Punkte wurden einstimmig abgesegnet, vier mehrheitlich.

Im vierten Punkt ging es um die Übertragung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauangelegenheiten auf den Bürgermeister. Es ging dabei um zeitnahe Entscheidungen über Baugenehmigungen. Louisa Landenberger erkundigte sich nach der Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses durch E-Mail, was der Schultes auf die rechtliche Zulassung nun prüfen lässt.