Die Grundschule in Bierlingen. Foto: Marzell Steinmetz

Der Gemeinderat Starzach hat am Montag mehrheitlich beschlossen, dass zur Erweiterung der Grundschule Bierlingen kein Bürgerentscheid stattfindet.

Das Gremium folgte damit dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung. Der Grund für die Entscheidung: Das Bürgerbegehren ist unzulässig. Zwar wurde mit 457 Unterschriften das Quorum erreicht, jedoch verstößt es nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörden gegen die „materiellen Anforderungen“ des Paragrafen 21 der Gemeindeordnung.

 

Konkret geht es dabei um den Kostendeckungsvorschlag, der nach Einschätzung des Landratsamts und des Regierungspräsidiums „in keiner Weise“ geeignet sei, die Finanzierung des Vorhabens schlüssig darzustellen. Die Gesamtkosten für die Schulerweiterung belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf 14,06 Millionen Euro.

Trotz der Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten verbleibe, so die Behörden, noch ein „erheblicher Eigenanteil in Höhe von mindestens rund 3,5 Millionen Euro bei der Gemeinde“. Dieser müsste vollständig über Kredite finanziert werden. Weiter heißt es: „Die Gemeinde ist bereits jetzt nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und schafft es auch nicht, die Tilgung zu erwirtschaften.

Kreditaufnahme so nicht genehmigungsfähig

Damit wäre dem Gemeinderat das Budgetrecht faktisch komplett entzogen. Zudem wäre die Kreditaufnahme nach aktuellem Stand so nicht genehmigungsfähig.“ Weiter wird vermisst, dass keine Angaben zu den Folgekosten – Unterhaltung und Betrieb – gemacht werden. „Der vorliegende Kostendeckungsvorschlag enthält somit keinen nach den gesetzlichen Vorschriften zulässigen und durchführbaren Finanzierungsvorschlag“, stellt die Kommunalaufsicht fest.

Der Finanzierungsvorschlag sei außerdem oberflächlich gehalten und enthalte im wesentlichen „hypothetische Einnahmequellen“. Gemeint ist damit der Verkauf von Bauplätzen im „Brühl III“ in Höhe von 500 000 Euro. Das Baugebiet in Wachendorf sei noch nicht erschlossen, könne deshalb auch nicht zur Finanzierung der Schulerweiterung herangezogen werden. Dies gelte ebenfalls für den vorgeschlagenen Verkauf von 100 Hektar Gemeindewald für zwei Millionen Euro: „Unseres Erachtens ist der (zeitnahe) Verkauf der Waldflächen weder mit diesem Preis noch in dieser Quantität hinreichend.“

Bürgermeister Thomas Noé, der den Kostenvoranschlag mit der Initiative „Pro Schulerweiterung“ abgestimmt hat, teilt nicht die Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörden. „Ich würde sogar noch mehr Wald verkaufen“, sagte er.

Fragt sich nun, wie es weitergehen soll. Landratsamt und Regierungspräsidium legten jedenfalls dar, dass „die geplante Maßnahme nicht erforderlich ist, um die schulrechtlich verpflichtende Form der Grundschule (Halbtagsschule) zu betreiben. Vielmehr diene die Baumaßnahme dazu, die Anforderungen der freiwillig von der Gemeinde auf Antrag eingeführten sogenannten „Erlass-Ganztagesgrundschule“ zu erfüllen. Ein Zurück zu einer „Halbtagsschule“ (Grundschule ohne Ganztagsangebot) wäre theoretisch möglich.

Überlegungen zu späterem Bau der Halle

Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, Danny Schiprowski und Svenja Maute, hatten bei der Sitzung die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten. Sie versicherten, nach „bestem Gewissen“ und in Abstimmung mit Noé den Kostendeckungsvorschlag verfasst zu haben. Ihre Empfehlung wäre nach wie vor gewesen, die Bürger über die Schulerweiterung entsprechend der K9-Planung entscheiden zu lassen. Als Kompromiss regten sie an, von den Architekten prüfen zu lassen, ob der Ausbau der Schule für die Ganztagsbetreuung auch ohne Turnhalle möglich sei. Die Halle könnte zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden.

Der Vorschlag und die Entscheidung im Gemeinderat

Mit diesem Vorschlag
konfrontierte Noé auch den Gemeinderat. Er sah so eine Möglichkeit, die Fördermittel zu retten. Noé ist überzeugt, dass die Behörden hier mitgehen würden. So jedenfalls interpretierte er eine erst am Nachmittag vor der Gemeinderatssitzung herausgegebene Pressemitteilung des Regierungspräsidiums zur Ganztagsschule in Starzach.

Noé verwies
auf die darin enthaltene Aussage, dass die Fördermöglichkeiten für den Schulbau derzeit besonders günstig seien. Dies sollte der Gemeinderat aus Sicht der Behörden bei seiner Entscheidung über die Ganztagsbetreuung berücksichtigen.

Landratsamt und Regierungspräsidium
sicherten zu, die stufenweise Umsetzung des Ganztagserlasses zu unterstützen. Das wertete Annerose Hartmann als Steilvorlage, wie die Ganztagsbetreuung machbar wäre.

Einen Beschluss
dazu fasste der Gemeinderat allerdings nicht. Beschlossen wurde stattdessen mehrheitlich, bei einer Sitzung am Donnerstag, 26. Februar, gesondert über die K9-Planung ohne Halle zu beraten.

Den Bürgerentscheid
zur Erweiterung der Grundschule Starzach lehnte das Gremium bei neun Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab.

Einem rechtswidrigen Beschluss
hätte Bürgermeister Noé widersprechen müssen. Sonst würde das Landratsamt diesen einfangen, erklärte er.