Für größere Diskussionen im Gemeinderat sorgte neben der Verabschiedung des Lärmaktionsplans auch die von Marcel Dreyer beantragte die sofortige Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Planung der Umsetzung des Ganztagsanspruchs.
Der Ganztagsanspruch gilt von 2026 an gegenüber Grundschülern nicht nur an Unterrichtstagen, sondern auch im größten Teil der Ferien (unsere Redaktion berichtete).