In der Gemeinde Simmersfeld gibt es nur noch ein nichtzertifiziertes Schlachthaus in Fünfbronn. Das Gebäude beherbergt auch die Feuerwehr. Foto: Köncke

Der Simmersfelder Gemeinderat hat beschlossen, die Schlachthausgebühren so weit anzuheben, dass Kostendeckung erreicht wird.

Simmersfeld - Der Simmersfelder Gemeinderat hat beschlossen, die Schlachthausgebühren ab der 1. Januar zu erhöhen. Inzwischen gibt es in der Kommune nur noch ein Schlachthaus – in Fünfbronn. Weil die Zertifizierung fehlt, sind dort nur Hausschlachtungen für den Eigenbedarf möglich, außerdem Notschlachtungen. Und Jäger dürfen den Kühlraum benutzen.

Ziel: Kostendeckung

Die Gebühren wurden zum letzten Mal im Jahr 2003 festgelegt. Der Verwaltungsausschuss des Simmersfelder Gemeinderats hat sich für kostendeckende Gebühren ausgesprochen. Die Neukalkulation wurde sodann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Wer ein Rind schlachtet, muss künftig 50 Euro bezahlen (Auswärtige 65 Euro), bei Schwein, Kalb, Ziege und Schaf sind es 30 Euro ((Auswärtige 42 Euro). Wer dass Gebäude zur Produktion von Würsten nutzt, muss 25 Euro berappen und wer länger als zwei Tage zum Schlachten oder Wursten braucht, wird jeweils mit fünf Euro zur Kasse gebeten.

Tierpass als Nachweis

In der Satzung ist außerdem verankert, dass die Gebühr für Einheimische bei der Schlachtung von Großvieh nur dann gewährt wird, wenn Rinder mindestens drei Monate auf Simmersfelder Gemarkung gestanden haben. Der Besitzer muss das durch Vorlage des Tierpasses nachweisen.