397 Zweit-Wohnungen wurden dieses Jahr in Schonach veranlagt, das Steueraufkommen lag bei rund 90 000 Euro. Foto: Börsing-Kienzler

Die Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde Schonach neu festgelegt. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Schonach - Mit der Erhebung der Zweitwohnungssteuer sollen Inhaber von Wohneigentum, die nicht mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind, an den Kosten der Infrastruktur beteiligt werden. Dominik Pfundstein, stellvertretender Kämmerer der Gemeinde, erklärte die Sachlage jüngst im Gemeinderat.

Nun war die Zweitwohnungssteuer in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, vor allem die Bemessungsgrundlage der Steuersätze stand in der Kritik, da sich diese nach festen Staffeltarifen anhand der Höhe des jährlichen Mietaufwands berechnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass diese Berechnungsgrundlage nicht mehr zulässig ist, da es zu einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen führen könnte. Auch in Schonach wurde der Staffeltarif anhand des jährlichen Mietaufwands zur Berechnung herangezogen.

Rückläufige Einnahmen

Die aktuelle Zweitwohnungssteuersatzung sieht für Schonach derzeit vier Staffelungen vor. 2022 wurden nach dieser Staffel 397 Zweit-Wohnungen veranlagt, das Steueraufkommen lag bei rund 90 000 Euro. Wobei die Einnahmen seit einigen Jahren rückläufig sind, was unter anderen daran liegt, dass die Eigentümer nach Schonach gezogen sind, die Wohnungen dauervermietet oder als Ferienwohnungen angeboten wurden.

Steuersatz je nach Wohnungsgröße

Die bisher vier Stufen (150 Euro, 215 Euro, 390 Euro und 580 Euro) sollen nun einer linear prozentualen Besteuerung des jährlichen Mietaufwands weichen. Somit wird jede Wohnung anhand ihrer Größe nach einem individuellen Steuersatz veranlagt. Damit werden größere Sprünge beim Steuersatz verhindert, was mit dem alten System der Fall war. So wurden alleine 328 der 397 veranlagten Wohnungen mit 215 Euro veranlagt, deren Größe schwankte allerdings zwischen 25 und 60 Quadratmetern.

Mit diesem Vorschlag orientiere man sich an der Mustersatzung des Landes, so die Gemeindeverwaltung. Da für Schonach kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, hatte man sich in Absprache mit der Rechtsabteilung des Landratsamts an den Werten des Jobcenters für Kaltmieten in Schonach orientiert. Die Verwaltung legte dem Gremium Berechnungen mit sechs, acht und zehn Prozent vor, empfahl die Bemessungsgrundlage von acht auf den Hundertsatz. Damit würde man das Niveau des Steueraufkommens für Zweitwohnungen der vergangenen Jahre erreichen. Wobei eine genaue Berechnung aktuell noch nicht möglich sei, da nicht von allen Wohnungen die genaue Größe vorliege.

Orientierung an Mustersatzung des Landes

Der Neufassung stimmte der Gemeinderat am Ende einstimmig zu.