Alternativ zum Neubau von fünf Reihenhäusern mit Doppelgaragen auf den bislang unbebauten Grundstücken am Seifenbergweg 35 bis 37 kann sich der Gemeinderat Schonach mehrheitlich zwei mal zwei Doppelhaushälften vorstellen. Foto: Börsig-Kienzler

Es tut sich einiges in Schonach: Dem Gemeinderat lagen in der jüngsten Sitzung zahlreiche Baugesuche von Bürgern vor.

Schonach - So soll im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus in der Hauptstraße 5 das ehemalige Ladenlokal im Erdgeschoss zu einer Wohnung umgebaut werden. Geplant ist, das bestehende Schaufenster teilweise zuzumauern und teils mit kleineren Fenstern zu versehen. Im Innenbereich erfolgt eine neue Raumaufteilung mittels nichttragender Wände. Der Zugang zur Wohnung erfolgt durch eine neue Haustüre in Richtung Hauptstraße. Bernd Kaltenbach (CDU) sah mit dem lachenden Auge den neu entstehenden Wohnraum. Auf der anderen Seite sei es schade, dass nun wieder ein Ladengeschäft für immer verschwinden würde. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu.

Auch das bestehende Wohn- und Geschäftsgebäude in der Sommerbergstraße 3 soll zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut, Garagen und ein Carport angebaut werden. Laut Antrag ist es geplant die bestehenden Garagen auf der Süd-Ost-Seite abzubrechen sowie neue Garagen auf der West- und Ostseite anzubauen. Auf der Süd-Ostseite soll in Richtung Garten ein Carport errichtet werden. So entstehen insgesamt acht Wohneinheiten sowie zwölf überdachte Stellplätze und Garagen. Die Verwaltung empfahl dem Gremium, dem Baugesuch und den damit nötigen Befreiungen vom Bebauungsplan zuzustimmen. Was der Gemeinderat auch tat.

Viele Befreiungen wären notwendig

Am Seifenbergweg 35 und 37 sollen fünf Reihenhäuser mit einer Grundfläche von jeweils zehn auf zwölf Meter entstehen, die Gesamtlänge der Anlage beträgt somit 50 Meter. Die Dächer sind als Flachdach mit Oberlichtern geplant, die Garagen befinden sich im Untergeschoss. Die Bebauung soll zwei Vollgeschosse erhalten, die einzelnen Häuser sind jeweils leicht höhenversetzt zueinander angeordnet.

Allerdings würde die vorgesehene Bebauung in etlichen Punkten vom Bebauungsplan abweichen. So sind die Baufenster deutliche überschritten, für die beiden Grundstücke ist jeweils nur ein Vollgeschoss vorgesehen und die Dachneigung soll laut Bebauungsplan 30 bis 40 Grad betragen. Aber eine Bebauung dieser Art würde auch Vorteile bringen, so würden Flächensparend fünf Einheiten statt der vorgesehenen zwei entstehen und die schon lange bestehende Baulücke könnte geschlossen werden.

Bürgermeister Frey wies darauf hin, dass die geplante Bebauung doch weit von der dortigen bestehenden abweichen würde, die Befreiungen wären massiv. Das Landratsamt hatte zwar auf Nachfrage der Gemeindeverwaltung Zustimmung signalisiert, lieber wäre es dem Amt aber, wenn man statt der geplanten fünf zusammenhängenden Einheiten zwei Blöcke mit je zwei Häuser erreichen würde. Natürlich, so Frey, müsse man den sparsamen Umgang mit Fläche durch die enge Bebauung positiv sehen, insgesamt sei dies aber keine leichte Entscheidung.

Zwei mal zwei Häuser wären vorstellbar

Bernd Kaltenbach (CDU) erklärte, er könne die Pläne mittragen, mit einer Ausnahme: Man müsse seitens der Verwaltung auf die geforderten 5,50 Meter Abstand vor den Häusern pochen, teilweise wies der Bauplan nur bis zu 4,50 Meter aus. Sein Fraktionskollege Herbert Rombach befand, man sollte keine solch massiven Befreiungen vom Bebauungsplan erteilen, schon aus Gerechtigkeit gegenüber jenen, die sich an die Vorgaben hielten. Den fünf Wohneinheiten könne er nicht zustimmen, bei zwei Blöcken mit je zwei Häusern dann schon eher. Allerdings sollten diese dann statt Flachdächern Satteldächer bekommen.

Christian Kuner (OGL) gab zu bedenken, dass man hier einen Präzedenzfall schaffen würde. "Wenn andere so was dann auch beantragen, können wir das nicht ablehnen." Fraktionskollege Gerhard Kienzler stellte fest, dass man sich in Sachen Straßenabstand größtenteils einig sei. Insgesamt könne er sich eine Bebauung mit fünf Häusern, mit Flachdächern, vorstellen. Aber er stellte klar, dass bei ähnlich gelagerten Fällen keine Gegenargumente mehr vorhanden seien.

Abstimmung bringt Alternative

Frey erklärte, dass man aktuell über eine Bebauung mit fünf Einheiten abstimmen müsse. Er befand eine verdichtete Bebauung grundsätzlich nicht für falsch. Auch mit einem Flachdach könne er leben, aber auch er sah den Abstand zur Straße als zu gering an und schlug vor, über den vorliegenden Antrag abzustimmen. Diesen lehnte der Gemeinderat geschlossen ab. Sodann schlug der Bürgermeister vor, über dieselbe Bebauung, allerdings mit einem Straßenabstand von 5,50 Meter, abstimmen zu lassen. Bei fünf Ja- und fünf Nein-Stimmen wurde diese Vorgehen wegen Stimmgleichheit abgelehnt. Und zu guter Letzt schlug Frey vor, über eine Bebauung mit vier Wohneinheiten und einem Straßenabstand von 5,50 Meter abzustimmen, um den Bauherren eine Alternative anbieten zu können. Diesen Vorschlag nahm der Gemeinderat bei der Gegenstimme Petra Hettichs (FWV) an.

Balkonanlage für mehr Wohnqualität

Auf dem Grundstück Grubweg 12/2 wollen die Eigentümer einen Balkon erweitern. Dieser wäre eigentlich verfahrensfrei, allerdings wird das Baufenster in südlicher Richtung überschritten. Der Gemeinderat segnete die Befreiung zur Überschreitung ab.

Nochmals um Balkone ging es in der Obertalstraße 14. Zwei Balkonanlagen sollen angebaut und die Dachgaube erweitert werden. Die beiden Balkone erhalten eine Grundfläche von jeweils 3,60 auf 1,70 Meter und sind dreifach übereinander gebaut, für jede Wohnung im Gebäude. Die Dachgaube soll auf der Nordseite in West und Ostrichtung um jeweils 3,20 Meter verbreitert werden, um auch im Dachgeschoss ausreichend Platz für die Balkone zu haben und an den rückseitigen Wohnräumen mehr nutzbare Fläche zu schaffen. Der Gemeinderat gab auch hier grünes Licht.

Im Paradies 1 soll ein Neubau eines Schuppens mit Garage erfolgen. Für die Errichtung des zehn auf zehn Meter großen Baus zur Unterstellung von landwirtschaftlichem Gerät und Autos stellt sich die Bauherrschaft die verfahrensfreie Errichtung vor und wollte dies mit einem Antrag auf unechten Bauvorbescheid amtlich abgeklärt haben. Prinzipiell sind in der Landwirtschaft Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die ausschließlich zur Unterbringung oder zum vorübergehenden Schutz von Mensch und Tier bestimmt sind, bis 100 Quadratmeter und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis fünf Metern verfahrensfrei, wobei die Errichtung an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sprach nichts gegen die Errichtung, allerdings erklärte Bürgermeister Jörg Frey, dass man hier auf die bei landwirtschaftlichen Gebäude geforderte Dachneigung von 15 Grad pochen sollte. auch der Gemeinderat gab unter dieser Prämisse seine Einwilligung.