Die Gemeinde würde das ehemalige Hallenbad gerne komplett übernehmen. Doch die Gespräche mit dem Miteigentümer führten bislang nicht zum Erfolg. (Archivbild) Foto: Hans-Jürgen Kommert

Schönwald würde das Gebäude gerne komplett übernehmen, der Miteigentümer fordert aber weit mehr als die Gemeinde anbietet. Eine Einigung ist derzeit nicht in Sicht.

Die erste Sitzung des Schönwälder Gemeinderats nutzte Jürgen Dieterle (BLS), um nach dem Sachstand zum Erwerb des Hallenbads zu fragen. „Wie bei der Tiefgarage stellt sich auch hier das Eigentümerkonstrukt als nicht ganz einfach dar“, legte Bürgermeister Christian Wörpel den Finger in die Wunde.

 

Zwar seien es bei der Tiefgarage wesentlich mehr Eigentümer, dennoch gebe es hier inzwischen weitgehend eine Einigung, es fehlten nurmehr einige Unterschriften. Die Situation beim Hallenbad blicke im Wesentlichen auf zwei Eigentümer: Zum einen sei es die Gemeinde selbst, zum anderen der Eigentümer einer Praxiseinheit. Da die Gemeinde ein Interesse habe, das einstige Hallenbad komplett zu übernehmen, um eine Anschlusslösung für das Gebäude zu finden, habe man ein Wertgutachten in Auftrag gegeben und danach dem Miteigentümer ein Angebot unterbreitet.

Für den Erwerb sieht der Gesetzgeber vor, dass die öffentliche Hand sich bei solchen Geschäften am tatsächlichen Wert orientieren müsse – allerdings lägen die Forderungen des Miteigentümers definitiv über dem Gesamtwert. „Darauf dürfen wir überhaupt nicht eingehen, da würde uns die Rechtsaufsicht aufs Dach steigen“, verdeutlichte Wörpel die aktuelle Situation. Bisher gebe es daher keine Einigung, die Gespräche stockten.

Frage nach den Steuern

Markus Fehrenbach (BLS) sah aber noch ein weiteres Problem: Weil das Hallenbad bisher zum Eigenbetrieb Tourismus gehört, kann die Mehrwertsteuer bis dato als Vorsteuer abgezogen werden. „Wie lange haben wir da Zeit, bevor das Finanzamt hier Rückforderungen stellt?“, so seine Sorge. Von der Verwaltung wurde diese Frage aber als zweitrangig gesehen – hier habe man noch reichlich Zeit.