Schönau erwartet 1,4 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. (Symbol­bild) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Schönau erhält rund 1,4 Millionen Euro aus dem für die Kommunen zugedachten Anteil des Sondervermögens des Bundes für die Infrastruktur.

Bürgermeister Peter Schelshorn hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung mitgeteilt, wie viel Geld Schönau aus dem Sondervermögen des Bundes für die Infrastruktur erhält: 1 435 616 Euro. Das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) dient der Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum. Der Bund überlässt den Ländern einen Betrag von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt.

 

Das Land Baden Württemberg und die kommunalen Landesverbände haben sich in der Gemeinsamen Finanzkommission darauf verständigt, so Schelshorn, den kommunalen Anteil am Sondervermögen des Bundes in Höhe von rund 8,77 Milliarden Euro zu 74,10 Prozent auf die Gemeinden, 4,92 Prozent auf die Stadtkreise und 20,98 Prozent auf die Landkreise zu verteilen. Anschließend einigten sich die kommunalen Landesverbände darauf, den Anteil der Städte und Gemeinden analog zum Verteilungsmaßstab der Kommunalen Investitionspauschale der Jahre 2023 und 2024 zu verteilen. Entsprechendes gilt im Verhältnis der Landkreise sowie der Stadtkreise untereinander. Die Zuweisungen an die Kommunen werden pauschal erfolgen, und es gibt keine Vorgaben, für welche Infrastrukturvorhaben das Geld eingesetzt wird. Das Geld soll laut LuKIFG insbesondere in den Bereichen Bevölkerungsschutz, Verkehrs-, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflege-, Energie- und Wärme-, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung und Digitalisierung eingesetzt werden.