Schömbergs Bürgermeister Karl-Josef Sprenger verabschiedet Andreas Seng aus dem Gemeinderat. Foto: Merk

Der Gemeinderat passt die Hebesätze an, um Einnahmeverluste nach der Reform auszugleichen – Grundsteuer A und B werden erhöht, die Gewerbesteuer bleibt stabil.

Die Gemeinderatssitzung am Mittwochabend begann mit der Verabschiedung des Rats Andreas Seng. Bürgermeister Karl-Josef Sprenger betonte dessen langjähriges ehrenamtliches Engagement.

 

Seit 2004 habe Seng viele Vorhaben begleitet und mit auf den Weg gebracht – seien es Themen rund um Kindergarten und Schule, Resolutionen zur B 27 oder verschiedene Infrastrukturprojekte. Der Schörzinger Ortschaftsrat habe dabei stets im „gesamtstädtischen Interesse“ gehandelt.

Sprenger dankte dem „Vereinsmenschen“ Seng, der sich in der Jugendleitung des Sportvereins Schörzingen engagiert, für mehr als 2000 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit. „Ich habe seinen Rat und seine Sachlichkeit sehr geschätzt“, betonte der Schömberger Bürgermeister.

Aufkommensneutralität nicht erreicht

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung betraf die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer für das Jahr 2026. Ziel der letztjährigen Festsetzung der Grundsteuer A und B war es, nach der Grundsteuerreform genauso viel einzunehmen wie zuvor – also eine sogenannte Aufkommensneutralität.

Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Bei der Grundsteuer A, die Land- und Forstwirtschaft betrifft, wurden 8691 Euro weniger eingenommen – bei einem Hebesatz von 290 Prozent. Bei der Grundsteuer B, die für bebaute und bebaubare Grundstücke gilt, lag das Minus bei 24 766,35 Euro.

Laut Verwaltung liegt die Ursache darin, dass zum Zeitpunkt der Hebesatzfestlegung für das Jahr 2025 die sogenannte Rücklaufquote noch nicht bei 100 Prozent lag. Entweder hätten noch nicht alle Grundstückseigentümer ihre Erklärung beim Finanzamt abgegeben, oder die Bearbeitung beziehungsweise Weiterleitung an das Steueramt sei noch nicht erfolgt.

Erhöhung um auf das Niveau des Vorjahrs zu kommen

Um wieder auf das Einnahmeniveau von 2024 – also vor der Reform – zu kommen, müssten die Hebesätze für das kommende Jahr angepasst werden. Darüber beriet nun das Gremium.

Der Vorschlag der Verwaltung, die Grundsteuer B von 320 Prozent auf 345 Prozent anzuheben, wurde mit zwei Gegenstimmen angenommen. Die Verwaltung geht von rund 14 700 Euro Mehreinnahmen pro zehnprozentiger Erhöhung aus.

Auch die Grundsteuer A wurde erhöht, obwohl die Verwaltung ursprünglich den Hebesatz von 290 Prozent beibehalten wollte. Mit acht Gegenstimmen wurde der Beschlussvorschlag abgelehnt. Heiko Gerstenberger schlug eine Erhöhung um zehn Prozent – also auf 300 Prozent – vor. Dieser Vorschlag wurde mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen.

Es soll keine dritte Grundsteuer geben

Eine mögliche dritte Grundsteuer C soll hingegen nicht eingeführt werden. Bereits im Oktober 2024 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Diese Steuer würde bebaubare, aber noch unbebaute Grundstücke höher belasten, um Eigentümer zum Bauen oder Verkaufen zu bewegen.

Da derzeit jedoch ausreichend Bauplätze vorhanden seien und Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht stünden, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, die Grundsteuer C einzuführen.

Die Gewerbesteuer wurde im vergangenen Jahr um zehn Prozent erhöht, dennoch fielen die Einnahmen geringer aus als im Vorjahr. Die Verwaltung führte dies auf die konjunkturelle Lage zurück und empfahl, den Hebesatz von 350 Prozent beizubehalten. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.