Die Ergebnisse der Photovoltaik-Analyse wurden im Gemeinderat vorgestellt. Herausgekommen ist eine Kartierung der Altstadt mit vielen „grünen“ Zonen. Aber das ist noch nicht alles.
„Da ist jetzt ja vieles im grünen Bereich“, entfuhr es dem Schiltacher Bürgermeister Thomas Haas schon während der Präsentation zum neuen Solarkataster für die denkmalgeschützte Fachwerkstadt. Valentin Czisch von der Firma „Greenventory“ aus Freiburg und Claudia Mann vom Landesamt für Denkmalpflege in Stuttgart hatten in der Gemeinderatssitzung die Ergebnisse der Photovoltaik-Analyse unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in Schiltach vorgestellt.
In einer software-unterstützten „Sichtfeldanalyse“ hatte Mann die Stadt von drei Aussichtspunkten mit „Blickachsen“ betrachtet; dieser kritische Blick für den Denkmalschutz wurde um das Auge des Spaziergängers in der Kernzone ergänzt. Herausgekommen ist nicht nur eine Kartierung der Altstadt mit den vom Bürgermeister freudig begrüßten „grünen“ Zonen, als zweites Produkt präsentierte Czisch eine interaktive Webseite, auf der die Schiltacher ihre Immobilie „hausscharf“ auswählen und per Mausklick eine PV-Anlage modellhaft auf ihr Hausdach setzen könnten. Wer sich ein wenig mit PV-Technologie auskennt, könnte sogar die Leistungsparameter der Anlage simulieren, was Czisch beispielhaft am – allerdings „hellblauen“ – Haus von Gemeinderätin Inge Wolber-Berthold (SPD) demonstrierte.
Lob für digitales Werkzeug
Michael Buzzi (BuW) war voll des Lobes für das digitale Werkzeug und die ausgewiesenen Flächen und konnte sich sogar vorstellen, über die Novelle der Schiltacher Gestaltungssatzung sogar die technischen Grenzen der Machbarkeit so weit auszuloten, dass der Bau von PV-Anlagen sogar für die blau eingefärbten „Stadtbausteine“ wie das Rathaus oder die evangelische Kirche möglich sein könnte, die Mehrkosten für Solarziegel in Dachfarbe könnten ebenfalls Eingang in die neue Gestaltungssatzung finden.
So weit wollte Claudia Mann für die Belange des Denkmalschutzes die „Tür“ jedoch nicht aufgestoßen sehen. In den „grünen“ Bereichen seien Anträge für PV-Anlagen künftig prinzipiell genehmigungsfähig, sofern die drei Gestaltungskriterien Abstand von Dachkanten, flächenhafte Anbringung und Verwendung matter und monochromer PV-Elemente eingehalten würden.
Die große Zahl von Dachflächen im „hellblauen“ Bereich (Schloßbergstraße, Schenkenzeller Straße) sei nach wie vor der steilen Topographie geschuldet, als „Schnittmenge“ der drei Blickachsen und der Spaziergänger-Perspektive bleibt hier für Einzelfall-Entscheidungen weiter die untere Denkmalschutzbehörde Ansprechpartner. Mit den hellblauen Bereichen sei „unsere Altstadt weiter hinreichend geschützt“, lobte Gemeinderat Axel Rombach. Für die kleinteiligen, für das Auge unruhigen Fachwerkpartien hätten die großen Dachflächen eine beruhigende Wirkung, dies müsse bei vielen Häusern in Schiltach beachtet werden, gab Claudia Mann für die „Einzelfallentscheidungen“ eine wichtige Richtung vor.
So geht es weiter
Im nächsten Schritt soll die Gestaltungssatzung um die Ergebnisse der Sichtfeld-Analyse ergänzt werden, dann bestünde zumindest in den „grünen“ Bereichen Planungssicherheit für die Hauseigentümer, da dort dann die Bauanträge für eine PV-Anlage generell genehmigungsfähig seien. Die Zuständigkeit für das Solarkataster liegt im Rathaus bei der im Juli neu eingestellten Erika King.