Mit dem Bau einer Retention könnte diese gemeindeeigene Fläche einer Bebauung zugeführt werden. Ein wasserrechtliches Fachgutachten soll Klarheit schaffen. Foto: Herzog

Um notwendiges Bauland zu schaffen, will die Gemeinde im Bereich „Spannstatt“ dies mit einer Retention ermöglichen. Dazu braucht es ein wasserwirtschaftliches Fachgutachten.

Nachdem im Wohngebiet „Oberdorf-West“ alle Bauplätze der zweiten und dritten Erweiterung veräußert und bebaut sind, sucht die Gemeinde nach Möglichkeiten, um wieder bebaubare Grundstücke anbieten zu können. Mit der Änderung des Bebauungsplans „Spannstatt – Hochberg 4. Änderung“ im Jahre 2018 sind im vorderen Teil die beiden Gebäude Spannstattquartier durch die Spittelbau GmbH Schramberg entstanden.

 

Wie Bürgermeister Bernd Heinzelmann in der Sitzung des Gemeinderats mitteilte, besitzt die Gemeinde dort noch zwei Grundstücke. Eine Bebauung sei allerdings schwierig, weil die Hochwasserlinie HQ 100 auf diesen Flächen verlaufe. Um für das Gelände Baurecht zu schaffen, müsse ein Hochwasserschutz für die HQ 100 Bereiche realisiert werden. „Allerdings ist derzeit nicht sicher, ob die Gemeinde hierfür in die Förderung des Landes zur Hochwassergefahrenabwehr kommen kann. Momentan gibt es auch noch kein Ergebnis zur Berechnung der Kosten“, schilderte der Bürgermeister die Situation.

Da der Gemeinderat sich neue Bauplätze wünsche und die Notwendigkeit vorhanden sei, empfehle die Verwaltung, das Büro Wald und Corbe aus Hügelsheim (Kreis Rastatt) mit einem wasserrechtlichen Fachgutachten zu beauftragen. Der Kommune läge ein Pauschalangebot einschließlich Mehrwertsteuer von 3330 Euro vor. Dadurch könnten gemeindeeigene Flächen für eine geeignete Retention entlang der HQ 100 Linie untersucht werden, damit in diesem Bereich ein umfassender Hochwasserausgleich stattfinden könne.

Ökopunkte für künftige Projekte

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen könnten in einem Hochwasserschutzregister gelistet werden, um eine künftige Bebauung, egal in welcher Form, zu ermöglichen. Zusätzlich gewonnenes Volumen könnten für künftige Projekte als Ökopunkte angespart werden, erläuterte Heinzelmann.

Ein wasserrechtliches Fachgutachten werde aufzeigen, wo eine solche Retention funktionsausgleichend hergestellt werden könne und welches Volumen sie haben müsse. Die Maßnahme sei jedoch nicht dazu geeignet, um überschwemmungsgefährdete Gebiete entlang der Reinerzau und der Kinzig zu entlasten. Hierzu bedürfe es ganz anderer Flächen als die, die der Gemeinde zur Verfügung stünden.

Interesse an weiterem Bauprojekt

Die Spittelbau GmbH habe Interesse für ein weiteres Bauprojekt signalisiert, konkret stehe aber noch nichts fest. Im aktuellen Haushalt seien für eine Planungsrate 18 000 Euro eingestellt. Davon könne das Gutachten finanziert und später beim Verkauf der Grundstücke berücksichtigt werden, informierte der Bürgermeister.

Diskussionslos befürwortete das Ratsgremium den Vorschlag der Verwaltung, das Büro Wald und Corbe mit dem Gutachten zu beauftragen.