Schmusekatze oder Raubtier? Foto: Pixabay

Die Anordnung von Registrierung und Kastration per Satzung hält der Gemeinderat deshalb nicht für notwendig.

Das Landratsamt habe im Juli alle Kommunen im Kreis darum gebeten, den Erlass einer Katzenschutzsatzung nach Paragraf 13 des Tierschutzgesetzes zu prüfen, berichtete Bürgermeisterin Joana Carreira am Montag im Gemeinderat. Ziel einer solchen Satzung sei es, im Sinne des Tierwohls die unkontrollierte Vermehrung herumstreunender Katzen zu verhindern. „Das Problem haben wir in Rümmingen aber nicht, weshalb die Verwaltung keinen Handlungsbedarf sieht“, meinte sie. Die Katzenschutzsatzung verpflichtet alle, die eine sogenannte Freigängerkatze halten, die die Wohnung verlassen darf, dazu, diese registrieren und kastrieren zu lassen. „Das ist in der Praxis aber nur schwer zu kontrollieren und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden“, so Carreira. Bei Fundkatzen, die im Tierheim abgegeben werden oder Tieren, die keinem Zuhause zuzuordnen sind, erfolgen Registrierung und Kastrierung auf Kosten der Gemeinde.

 

Aus ihrer früheren Tätigkeit als Rechnungsamtsleiterin der Gemeinde Stühlingen wisse sie, dass verwilderte Hauskatzen durchaus zum Problem werden können. Denn das Tierheim habe Stühlingen für Fundkatzen aus ihrem Gebiet damals jährlich eine fünfstellige Summe in Rechnung gestellt. „Die Heime rechnen jede Fundkatze auch ab“, so Carreira. Rümmingen habe in ihrer Amtszeit bislang aber noch nie eine solche Tierheimrechnung erhalten. Auch Bürger hätten noch keine großen Gruppen streunender Katzen gemeldet, ergänzte sie. Den Gemeinderäten waren solche Fälle ebenfalls nicht bekannt, weshalb das Gremium die Einführung einer Katzenschutzsatzung geschlossen ablehnte. Sollte sich die Lage ändern, könne man das Thema jederzeit erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden, so Joana Carreira. Bislang hätten im Kreis Schliengen und Bad Bellingen eine solche Satzung eingeführt, hatte sie in Erfahrung gebracht.