Die Rangendinger Räte kommen am Montag, 17. März, zu ihrer nächsten öffentlichen Sitzung im Gemeindehaus zusammen. Große Brocken sind dabei etwa ein Windkraft-Projekt, Rehwild sowie die Sanierung von Badtechnik und dem Rathaus.
Wenn sich das Gemeinde-Gremium am kommenden Montag versammelt, werden gleich mehrere wichtige Themen auf der Tagesordnung stehen:
Windkraftprojekt mit Grosselfingen
Um ein großes Projekt geht es direkt beim ersten Punkt der Sitzung: Denn dann werden Vertreter der Stadtwerke Stuttgart und des Planungsbüros „Uhl Windkraft Projektierung“ aus Ellwangen bei einer Präsentation über einen möglichen gemeinsamen Windpark mit Grosselfingen informieren. Auch wenn sich laut der Rangendinger Gemeindeverwaltung die Planungen der „Uhl Windkraft“ ausschließlich auf die Gemarkung Grosselfingen beschränken, ist die Gemeinde Rangendingen aufgrund der Nähe zur Gemarkungsgrenze ebenfalls betroffen. Nachdem es zuletzt im Oktober in Grosselfingen eine Vorantragskonferenz zu den Windkraftplanungen gab, wird es am Montag voraussichtlich neue Informationen zum aktuellen Stand des Projekts geben. Im Anschluss an den Vortrag haben ausschließlich die Mitglieder des Gemeinderats die Möglichkeit, an die Vertreter von Planungsbüro und den Stuttgarter Stadtwerken Fragen zu stellen.
Mehraufwand bei der Sanierung des Schwimmbads
Wie die Gemeindeverwaltung in ihrer Sitzungsvorlage schreibt, wurde der Auftrag für die Sanierung der Anlagentechnik des Rangendinger Schwimmbads bereits an die Firma JD Schwimmbadbau aus Albstadt vergeben. Doch bei einer genaueren Untersuchung seien nun weitere Punkte aufgefallen, die bei der Technik unbedingt erneuert werden sollten: Dazu gehören der Austausch des Filtermaterials, ein zusätzlicher Wasserfilter sowie der Absperrschieber und die Desinfektion. In der Folge hat die Verwaltung ein Nachtragsangebot angefordert, das bei rund 40 300 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegt – und vom Rathaus bereits beauftragt wurde. Der größte Teil dieser Kosten sei dabei auf die Desinfektion zurückzuführen, so die Vorlage. Denn bisher wird das Wasser noch mit Chlorgas desinfiziert: Das sei zwar einfach verwendbar, doch gebe es eine Unfallgefahr, da das Gas nicht sichtbar und schon bei geringer Dosis lebensgefährlich sei, so die Verwaltung. Eine Alternative könnte nun eine flüssige Chlorbleichlauge bieten, über die die Verwaltung die Räte informieren wird – wie auch die Zeitdauer, bis sich die Investition voraussichtlich amortisieren wird.
Barrierefreie Gehwegabsenkungen in Bietenhausen
Noch eine Investition in die Infrastruktur könnte es bei den Gehwegen im Teilort geben: Denn dort sind laut Beschlussvorlage fast nur überzogene Betonrandsteine verbaut, die – anders als etwa Granitrandsteine – nicht abgesägt werden können. Für eine barrierefreie Absenkung müssten entsprechend die Randsteine und der angrenzende Asphalt ausgebaut werden: Der Vorschlag der Verwaltung, für den diese den Gemeinderat um Beratung bittet, sieht eine Absenkung an sieben Stellen für einen Gesamtpreis von rund 3400 Euro samt Mehrwertsteuer vor.
Vergabe von Zimmererarbeiten für den Rathausumbau
Da die Sanierungsarbeiten am Dachgeschoss laut Verwaltung zwischen Klosterkirche und Rathaus nicht mehr klar trennbar sind, soll es einen Anschlussauftrag für Zimmererarbeiten – etwa am Tragwerk, der Dämmung und der Dacheindeckung – an die Firma Holzbau Dieringer geben: Das Unternehmen arbeitet derzeit bereits an der Klosterkirche und eine Vergabe an einen anderen Anbieter würde für einen deutlichen Mehraufwand sorgen, so die Verwaltung. Der Beschlussvorschlag sieht eine Vergabe zum Angebotspreis von rund 822 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer vor.
Zielvereinbarung über den Rehwildabschuss
Ebenfalls informiert wird der Gemeinderat über die gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit, Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild zu erstellen und an das Landratsamt weiterzuleiten: Ziel der Vereinbarungen ist es, insbesondere die Waldverjüngung durch bestimmte Baumart-Mischungen zu schützen, da Rehwild diese annagt (Verbiss) und gefährdet. Teil der Maßnahmen sind laut Verwaltung auch das Festlegen einer Mindestabschuss-Zahl von Rehen und der erlaubte Anteil von erlegten weiblichen Tieren.