Wasser- und Abwassersatzung, Gutachterausschuss: Im Obernheimer Gemeinderat mussten sich die Räte mit Formalitäten herumschlagen.
Der Obernheimer Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend mit mehreren formalen, aber für die Gemeinde wichtigen Themen befasst. Im Mittelpunkt standen die Benennung des Vertreters im gemeinsamen Gutachterausschuss Albstadt sowie die Neufassung der Wasser- und Abwassersatzungen.
Zunächst ging es um die personelle Besetzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Albstadt für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2030. Das Gremium war einstmals im Juli 2022 gegründet worden – sich daran zu beteiligen, das beschloss der Obernheimer Gemeinderat bereits am 26. Mai 2022. Die Amtszeit der aktuell bestellten Gutachter endet zum 30. Juni dieses Jahres, weshalb es einer Neu- oder Weiterbesetzung bedarf. Nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung richtet sich die Zahl der Gutachter je Kommune nach der Einwohnerzahl. Eine Anpassung ist erstmals zum 1. Juli 2026 fällig, heißt es in der Sitzungsvorlage. „An der Zusammensetzung wird sich aber nichts ändern, weil die Einwohnerzahlen weitestgehend gleich geblieben sind“, erklärte Bürgermeister Alexander Hofer dem Gremium. Obernheim entsendet also weiterhin einen Gutachter in das gemeinsame Gremium
Amtsinhaber macht weiter
Die Verwaltung schlug vor, erneut Andreas Oswald als Vertreter der Gemeinde zu benennen. Er hatte das Amt bereits in der laufenden Periode ausgeübt und sich nach Rücksprache bereit erklärt, diese Aufgabe auch in der kommenden Amtszeit zu übernehmen, zeigt sich Hofer erleichtert, dass nicht nach einem neuen Mann für diesen Job gesucht werden muss. Die Gutachter werden jeweils für vier Jahre bestellt und erhalten eine Entschädigung für ihr Wirken. Die formelle Ernennung erfolgt noch durch den Gutachterausschuss selbst. Der Gemeinderat stimmte einhellig dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Im zweiten großen Themenblock befasste sich das Gremium mit der Wasserversorgung. Zwar war die Wasserversorgungsgebühr bereits 2025 auf Grundlage einer groß angelegten Berechnung aus dem Dezember 2024 für zwei Jahre neu kalkuliert und im Oktober 2025 beschlossen worden (wir berichteten). Nun wurde jedoch eine erneute Anpassung der Satzung notwendig. Grund sind Änderungen der Preisangabenverordnung.
In solchen Fällen empfiehlt dann der Gemeindetag Baden-Württemberg eine entsprechende Überarbeitung der Satzung. Die Verwaltung entschied sich dabei nicht nur für punktuelle Änderungen, sondern für eine vollständige Neufassung. Das liegt auch am Alter des Schriftstücks: Die bisherige Wasserversorgungssatzung stammt aus dem Jahr 2012 und sollte zur besseren Übersicht und Rechtssicherheit an die aktuelle Mustersatzung angepasst werden.
Ändern werden sich vor allem formale Aspekte
Die wesentlichen Änderungen wurden in einer Gegenüberstellung erläutert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Er würde gerne auf das Verlesen jeder einzelnen Änderung verzichten, meinte Bürgermeister Hofer – und erhielt hierfür keinen Widerspruch aus dem Gremium.
In ähnlicher Weise verfuhr man bei der Abwasserbeseitigung. Auch hier waren die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren bereits 2025 neu kalkuliert und beschlossen worden. Aufgrund von Änderungen im Bewertungsgesetz wurde jedoch eine Anpassung der Abwassersatzung erforderlich. Die bislang gültige Satzung datiert aus dem Jahr 2015 – und auch hier hat man zur Klarheit und Vereinheitlichung die alte Fassung durch eine Neufassung auf Basis der aktuellen Mustersatzung ersetzt, was wiederum einstimmig beschlossen.
Mit den Beschlüssen schafft der Gemeinderat damit vor allem rechtliche Klarheit und stellt sicher, dass die Regelwerke für Wasser- und Abwassergebühren den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ganz wichtig für Bürger: Ändern werden sich durch die Neufassungen vor allem formale Aspekte; die Gebührenkalkulation selbst war bereits zuvor erfolgt und bleibt unangetastet.