Die Mutter Gottes soll im nächsten Jahr wieder ein sicheres Zuhause hoch über Nusplingen bekommen – ohne Klüfte in den Felsen, die sie umgeben. Foto: Sabrina Graf

Die gute Nachricht gleich vorneweg: In jüngster Sitzung hat der Gemeinderat Nusplingen die Arbeiten zur Felssicherung an der Mariengrotte vergeben. Allerdings sorgten Antworten des Landratsamtes für Unmut bei den Ratsmitgliedern.

Die seit geraumer Zeit angedachten Maßnahmen zur Felssicherung an der Mariengrotte rücken nun in greifbare Nähe: Der Gemeinderat Nusplingen hat in jüngster Sitzung die entsprechenden Arbeiten vergeben.

 

Diese wurden zuvor beschränkt ausgeschrieben; von acht angeschriebenen Firmen sind drei Angebote form- und fristgerecht eingegangen. Ein viertes Angebot wurde wegen Formfehlern in den Unterlagen abgelehnt. Die Angebote lagen zwischen 166 889 und 414 832 Euro brutto. Günstigste Bieterin war die Firma Mining Services GmbH aus Wolfach mit besagten 166 889 Euro Angebotspreis; an sie wurden die Arbeiten schlussendlich vergeben. Ein Bauzeitenplan wird noch nachgereicht.

Am 1. April gehen die Bauarbeiten los

Generell wird aber davon ausgegangen, dass der bisherige Zeitplan unverändert bleibt, gibt der Nusplinger Kämmerer Thomas Kech auf Nachfrage Auskunft. Demnach sollen die forstlichen Vorarbeiten bis Ende Februar 2025 erledigt werden; die eigentliche Baumaßnahme soll zwischen dem 1. April und dem 9. Mai erfolgen.

Im Hochbau nötig – an der Nusplinger Mariengrotte aber nicht?

Ein ungeklärter Punkt in der Oktober-Sitzung war die Frage gewesen, ob eventuell eine bautechnische Prüfung nötig wird. Genau darüber entbrannte unter den Gemeinderäten nun eine ausgiebige Diskussion, denn: Auch nach mehreren Anfragen hat das Landratsamt Zollernalbkreis diese Frage nicht eindeutig beantwortet. Und die Antworten, die sie bekommen hat, deutet die Gemeinde so: Ihr obliegt die Entscheidung, ob die Prüfung durchgeführt wird oder nicht – trägt aber auch die damit einhergehende Verantwortung.

Ein Umstand, der Ratsmitglied Andreas Kleiner überrascht hat – im regulären Hochbau sei die bautechnische Prüfung schließlich zwingend erforderlich.

Wobei Thomas Kech betont: Keine klare Aussage seitens des Landratsamtes sei nicht grundsätzlich als negativ zu verstehen. „Wir gehen davon aus, dass das Landratsamt sicherlich eine entsprechende Prüfung verlangen würde, wenn es Zweifel an Qualität und Eignung der Planung hätte.“

Das geringe Restrisiko halten die Ratsmitglieder für vertretbar

Die Räte waren sich einig, dass die zu erwartenden Kosten keine Rolle bei der Entscheidung spielen sollten; allerdings könnte ein Prüfverfahren den angedachten Zeitplan gefährden. Die bautechnische Prüfung nicht durchzuführen, sei zwar vertretbar – ein geringes Restrisiko bleibe aber bestehen.

Letztenendes beschieden die Ratsmitglieder aber, dass eben dieses Restrisiko vertretbar sei – auch angesichts der naturschutzrechtlichen Einschränkungen: Da Vegetations-, Brut- und Nistzeiten beachtet werden müssen, entstehen dadurch weitere Verzögerungen.

Die Gemeinde kann das nicht alleine stemmen

Zur Erinnerung: Im Frühjahr 2023 hat die Bergwacht bei Felssicherungsarbeiten große Klüfte festgestellt – und zur Sperrung des Bereiches geraten. Die Kosten für die Sicherungsarbeiten wurden zunächst auf 250 000 Euro, später auf 300 000 Euro geschätzt. In jedem Fall eine Summe, die die Gemeinde Nusplingen nicht alleine stemmen konnte – und deswegen auch die Kirchengemeinde in der Pflicht sah, sich an den Kosten zu beteiligen.

Diese wollte auch, allerdings sah die Diözese Rottenburg-Stuttgart zunächst keinen Anlass dazu – und verweigerte der Kirchengemeinde zunächst ihre Zustimmung, auf ihre Rücklagen zurückzugreifen. Im Mai 2024 erteilte die Diözese dann doch ihre Zustimmung – unter der Voraussetzung, dass die Mariengrotte weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt und auch künftig für religiöse Zwecke verwendet werden darf.