Die Änderung des Bebauungsplans „Baumgarten Erweiterung“ in Martinsmoos (im Hintergrund auf dem Bildschirm) war Thema im Neubulacher Gemeinderat. Foto: Bernd Mutschler

Der Neubulacher Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplans „Baumgarten Erweiterung“. Dabei werden Baufenster etwas verändert. Und ist nicht die einzige Änderung.

Erst vor einem halben Jahr beschloss der Neubulacher Gemeinderat den Bebauungsplan für die Erweiterung des Baugebiets Baumgarten auf der Gemarkung Martinsmoos. Nun stand das Baugebiet bereits wieder auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung. Bürgermeisterin Petra Schupp erklärte auch, warum.

 

Bei Gesprächen mit dem Landratsamt wegen des Zuteilungsentwurfs seien „ein paar kritische Punkte“ aufgetaucht. „Nach der Zuteilung von den Grundstücken zeigt sich jedoch, dass geringfügiger Nachsteuerungsbedarf notwendig ist“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Deshalb sollten die Baugrenzen im südlichen Bereich und teilweise im östlichen Bereich angepasst werden, um eine größere Baufenstertiefe zu erreichen.

Zudem soll das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im nördlichen Bereich auf Hinweis des Calwer Landratsamts als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden. Das „kleine Eck“ im Norden werde zum Weg, erklärte Schupp. Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert würden, bleibe die Nutzung gleich: Zugang für Landwirtschaft und die Öffentlichkeit – das Grundstück gehöre der Stadt.

Mehr Baugrundstücke?

Das Baugebiet wird von Norden her über eine Sackgasse mit Wendehammer erschlossen. Die Baugrundstücke liegen auf beiden Seiten der Straße. Bei genauerer Betrachtung habe man festgestellt, so Schupp, dass der Wendehammer „ungeschickt“ sei. Deshalb habe man die beiden unteren Baufenster nach Süden etwas verlängert. Auch das Baufenster östlich des Wendehammers soll angepasst und im Bereich des Wendeplatzes ebenfalls vergrößert werden.

Zudem sei eine „minimale unwesentliche Verlängerung des Wendehammers nach Süden“ um etwa 40 Zentimeter eingeplant. Und es gibt noch eine mögliche Änderung. Auf dem in der Sitzung gezeigten Plan sind mögliche neue Grundstücksgrenzen eingezeichnet. Die sind bis auf eine Ausnahme durchweg kleiner als vorher. So könnten statt der bislang geplanten zehn Baugrundstücke jetzt elf entstehen.

Dies sprach auch einer der Gemeinderäte an und die Bürgermeisterin verwies auf die sich der öffentlichen Sitzung anschließende unter Ausschluss der Öffentlichkeit, in der genau dieses Thema besprochen werden sollte.

Im vereinfachten Verfahren

Das Plangebiet „Baumgarten – Erweiterung“ umfasst eine Fläche von rund 7500 Quadratmetern und liegt im planungsrechtlich geplanten Innenbereich, heißt es in der Sitzungsvorlage, und weiter: „Aufgrund der geringfügigen Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans ‚Baumgarten – Erweiterung‘ und da kein Grundzug der Planung betroffen ist sowie sonstige notwendige Zulassungskriterien eingehalten werden, kann die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf 13 Baugesetzbuch erfolgen.“

Das bedeutet, dass auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht sowie die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann. Der Planentwurf soll für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden. Ohne weitere Diskussion stimmte der Neubulacher Gemeinderat dieser ersten Änderung zu.