Zur Betreuung von Kleinkindern will Mühlenbach Anreize für Tageseltern schaffen. Foto: Störr

Die Gemeinde Mühlenbach verlängert den Zuschuss zur Platzpauschale für Tageseltern um weitere zwei Jahre. Wie bereits im Jahr 2019 beschlossen, soll damit das Betreuungsangebot in der Gemeinde gewährleistet werden.

Mühlenbach - "Aktuell können im Kindergarten alle angemeldeten Kinder untergebracht werden", schickte Bürgermeisterin Helga Wössner voraus. Allerdings erfordere das ständige Anstrengungen und Umstrukturierungen in der Einrichtung. Die aktuellen Belegungszahlen und die voraussichtlichen Zahlen lassen in Mühlenbach allerdings schon jetzt einen steigenden Bedarf der Krippen-Plätzen erwarten.

Alternative zur Kleinkindbetreuung im Kindergarten

"Eine Alternative zur Kleinkindbetreuung im Kindergarten bietet die Tagespflege", erklärte die Bürgermeisterin. Allerdings habe die Gewährung der Platzpauschale seit 2019 keinen Ansturm ausgelöst, die geforderte Schulung von 300 Stunden und jährliche Fortbildungen würden auf viele potenzielle Tageseltern abschreckend wirken. Aktuell gebe es in Mühlenbach überhaupt keine Tageseltern, wie Helga Wössner bedauert.

Trotzdem wurden die Sätze für die kommenden zwei Jahre wie folgt beschlossen. Ergänzend zu den von Eltern zu entrichtenden 5,50 Euro pro Kind und Stunde gewährt die Gemeinde eine Pauschale von 30 Euro im Monat für jedes Kind, das 5 bis 15 Stunden pro Woche betreut wird. Bei mehr als 15 Stunden wöchentlich werden 60 Euro bezahlt. Sollte die Betreuung der Kinder in außergewöhnlichen Zeiten und damit morgens vor 7.30 Uhr oder abends nach 17.30 Uhr, über das Wochenende oder über Nacht erfolgen, werden weitere zehn Euro pro Monat pro Kind bezahlt.

Rechtsanspruch und Bestimmungen ähnlich wie bei Kitas

Die Tagespflege ist eine anerkannte öffentliche Betreuungsform im familiennahen Umfeld und gesetzlich gleichrangig mit der Betreuung in einer Tageseinrichtung.

Deshalb sind sowohl der Rechtsanspruch als auch die zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen vergleichbar. Der Grundanspruch auf Betreuung beträgt 20 Wochenstunden für alle Kinder im Alter von einem bis drei Jahren.

"Gerade für die Betreuung von Kleinkindern oder für die Randbetreuung außerhalb der geregelten Kindergartenzeiten besitzt eine solche Betreuungsform eine besondere Bedeutung", erklärte Helga Wössner abschließend.

Förderung

Das Diakonische Werk Ortenau hat mit dem Tageseltern-Verein der Ortenau Vorschläge zur Förderung der Tagespflege erarbeitet. Unter anderem sollen durch finanzielle Zuschüsse der Kommunen Tageseltern gewonnen und motiviert werden, Betreuungsplätze für Kleinkinder anzubieten.