Auch das Gymnasium am Deutenberg wird von Schülern aus Umlandgemeinden besucht. Diese Kommunen müssen die Schule künftig mitfinanzieren. (Archivfoto) Foto: Mareike Kratt

Da die gesetzte Frist für die Gemeinde Mönchweiler nicht möglich war, hatte die Gemeinde eine Fristverlängerung beantragt.

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat im Nachgang des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs die Umlandgemeinden über eine mögliche Finanzierungsbeteiligung bei Schulbau und Schulsanierungen informiert.

 

Ende September 2024 wurde vom Gemeinderat Villingen-Schwenningen die Eröffnung der „Freiwilligkeitsphase“ beschlossen.

Darin sollte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und die spätere finanzielle Beteiligung der Umlandgemeinden an Schulbauinvestitionen geklärt werden. Da die gesetzte Frist für die Gemeinde Mönchweiler aufgrund des großen Prüfaufwandes und der in Teilen schwer nachvollziehbaren Berechnungen nicht möglich war, hatte die Gemeinde eine Fristverlängerung beantragt.

Beteiligung an Kosten

Bei der Stadt Villingen-Schwenningen habe man mittlerweile erkannt, dass die Umsetzung einer Beteiligung an den Investitionskosten rückwirkend auf die vergangenen Jahre mit erheblichen Hürden verbunden und rechtlich eventuell anfechtbar wären.

Neue Herangehensweise: Die Umlandgemeinden werden aufgefordert, einer interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zuzustimmen.

Sollte in der Freiwilligkeitsphase keine Einigung erzielt werden, strebt die Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen eine Zwischenphase zur Vermittlung und schlussendlich eine Zwangsphase zur Regelung an.

Auswärtigenzuschlag für Schüler

Da der Auswärtigenzuschlag für Schüler aus den Umlandgemeinden im Januar 2025 erhöht und auch die Förderung für Schulbau und Schulsanierung für 2025 verdoppelt wurde, sieht die Gemeinde Mönchweiler die geforderte Beteiligung noch nicht nachvollziehbar.

Hier wolle man zunächst die Gespräche mit der Stadt abwarten.