Der Meßstetter Gemeinderat hat für zwei Grundstücke im künftigen Baugebiet „Loh II“ einen Bauumlegungsbeschluss gefasst. Er soll es ermöglichen, diese Flächen auch gegen den Willen der Eigentümer in Bauland zu verwandeln.
Wer wie die Stadt Meßstetten zwei verkaufsunwillige Grundstückseigner mit mehr oder weniger sanfter Gewalt dazu bewegen möchte, zu verkaufen – verhandelt wird seit 2019 – , der tut gut daran, einen Anwalt an seine Seite zu holen.