Die Ausweisung von Vorrangflächen für Windräder im Regionalplan beschäftigt den Gemeinderat von Malsburg-Marzell. Foto: Alexander Anlicker

Für den November 2025 wird die endgültige Verabschiedung der Vorrangflächen für Windkraft durch den Regionalverband Hochrhein-Bodensee erwartet.

Die zweite Stellungnahme der Gemeinde Malsburg-Marzell an den Regionalverband (RV) hierzu ging am 11.September heraus.Laut der Stellungnahme wird die Gesamtbelastung für die Gemeinde weiterhin als zu hoch empfunden, die Gemarkungsfläche bleibe im Vergleich zu vielen anderen Gemeinde in der Region überdurchschnittlich stark betroffen: „Die topografische Lage und die weit verstreute Siedlungsstruktur führen dazu, dass bereits wenige zusätzliche Windkraftanlagen das Landschaftsbild und das subjektive Sicherheits- und Ruheempfinden unserer Bevölkerung erheblich beeinflussen können. Daher wird die Gemeinde sich auch auf den nachgelagerten Ebenen - insbesondere im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - aktiv und mit Nachdruck einbringen“.

 

Für sämtliche Erschließungsmaßnahmen erwartete die Gemeinde vollumfängliche hydrologische Gutachten und konkrete Maßnahmen zur Erosionsvermeidung und Sicherung des natürlichen Wasserabflusses. Bestehende Forstwege sollten soweit technisch möglich bevorzugt genutzt und bei Bedarf nur mit ökologisch vertretbaren Mitteln ertüchtigt werden. Ausbau und Erhalt der für die Windkraftnutzung erforderlichen Infrastruktur dürften nicht auf Kosten der kommunalen Haushalte oder ohne klare Regelungen zur dauerhaften Unterhaltung erfolgen: „Hier bedarf es strikter vertraglicher Regelungen“.

Da in der waldreichen Höhenlage der Gemeinde die Risiken von Waldbränden zunähmen, seien besondere Vorkehrungen im Bereich der Zugänglichkeit, Löschwasserversorgung und Einsatzlogistik für Feuerwehr und Rettungskräfte erforderlich. Für jedes Einzelprojekt müsse ein spezifisches Brandschutz- und Einsatzkonzept erstellt und mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt werden. Rodungen, temporäre Eingriffe und dauerhafte Nutzungsänderungen müssten auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt und naturschutzrechtlich fundiert begründet werden.

Die Gemeinde beziehe ihr Trinkwasser über mehrere Quellen, die teils außerhalb offizieller Schutzgebietszonen lägen, doch besonders empfindlich seien gegenüber Verdichtungen, Erosion, Bodenveränderungen und chemischen Einträgen. Daher müssten entsprechende Schutzmaßnahmen in die Planungen verpflichtend aufgenommen werden. Falls der RV noch weitere Vorrangflächen auf Gemeindegebiet streichen könne, sollten das vorrangig für die Wasserversorgung der Gemeinde wichtige Flächen sein, gefolgt von Flächen, die den Ortsgebieten am nächsten liegen.

Strikt verwahrt sich die Gemeinde gegen die „Rotor-Out“-Regelung – diese besagt, dass sich nur der Mastfuß innerhalb der ausgewiesenen Vorrangfläche befinden muss, während die Rotorblätter über deren Grenzen hinausreichen dürfen. Hierdurch werde der planerische Schutzzweck der Flächenabgrenzung unterlaufen: „Wir fordern daher, dass sich Windenergieanlagen einschließlich der Rotorbewegung vollständig innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete befinden müssen“.

Anerkennend nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, dass viele ihrer Anliegen in der nun überarbeiteten Fassung der Teilfortschreibung berücksichtigt wurden, das Quellschutzgebiet II vollständig von der Vorrangkulisse ausgenommen ist und die Umzingelung gemindert wird durch das vollständige Streichen des Vorranggebiets bei Marzell und die spürbaren Verringerungen der Vorranggebiet im Bereich Kaltenbach und Lütschenbach. Die verbliebenen Vorranggebiete liegen überwiegend in Randlagen der Gemarkung und grenzen an Flächen angrenzender Gemeinden, in denen ebenfalls Planungen vorliegen oder vorgesehen sind.