Die Starzel in Jungingen bei hohem Wasserstand. Foto: Roland Beiter

Wie verhindert man Hochwasser wie im Juni 2008, und wie viel darf das kosten? Diese Fragen beschäftigten den Gemeinderat bei seiner Sitzung in der Festhalle. Einem Hochwasser-Rückhaltebecken erteilten die Räte nach heftiger Diskussion eine Absage.

Dass das Thema Hochwasser die Bürger der Gemeinde beschäftigt, zeigte sich am Andrang, den es in der Turn- und Festhalle in der Schüttestraße gab: über 30 Junginger nahmen auf den Zuschauerrängen Platz, um zu verfolgen, wie der Gemeinderat über die Zukunft eines möglichen Hochwasser-Rückhaltebeckens (HRB) an der Starzel entscheiden würde.

 

Welche Experten waren zur Ratssitzung gekommen? Neben einem Ingenieur waren unter anderem Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes gekommen, um die Anwesenden über ein mögliches Hochwasser-Rückhaltebecken sowie dessen Kosten zu informieren.

Wie wurde auf das Hochwasser 2008 zurückgeblickt? Ortsbaumeister Klaus Ritter gab einen Rückblick auf die Katastrophe am 2. Juni 2008, als während eines Jahrhunderthochwassers die Starzel über die Ufer trat: zwei Menschen starben. Wenn so etwas wieder passiere, gebe es keinen hundertprozentigen Schutz, lautete das Fazit des Ortsbaumeisters. Doch damals hätte man sich gewünscht, dass man gegen die Wassermassen ein Ventil – etwa von einem Rückhaltebecken – gehabt hätte.

Was ergab die Machbarkeitsstudie? Ingenieur Markus Heberle vom Ingenieurbüro Heberle in Rottenburg am Neckar präsentierte die Machbarkeitsstudie. Heberle zeigte Anhand von Karten, dass man einen Teil des Einflussgebietes der Starzel mit einem Rückhaltebecken beeinflussen könnte: Hochwasser, das in der Starzel aus Richtung Norden käme, könnte vom Becken nahe der Kläranlage zurückgehalten werden. Das Becken würde – in allen drei vorgestellten Varianten – aus einem Erddamm mit einem Durchlassbauwerk mit einer Stauwand aus Stahlbeton bestehen, durch das man große Wassermengen kontrolliert ableiten könne.

Wie hoch wären die Baukosten? Die Baukosten werden in der Studie rund 5,3 Millionen brutto geschätzt. Die Schätzung der Gemeinde liegt bei 6 Millionen Euro. Zweifel an dieser Summe kam von Alexander Pick (CDU): Er erklärte, dass er in einem „laienhaften Versuch einer groben Klärung der Kostendimension“ berechnet habe, dass die Kosten für das im Jahr 2019 fertiggestellte HRB „Reichenbach“ statt 4,83 Millionen Euro 9,72 Millionen Euro betragen würden, wenn man es im angenommen Realisierungszeitpunkt des Junginger HRB errichten würde. Heberle erwiderte daraufhin, dass ein Fehler in Picks Berechnung sei, dass es Erde – wie man sie für den Jungiger Damm brauche – umsonst gebe. Außerdem wisse man heute noch nicht, wohin die Preise gehen würden: „9,7 Millionen glaube ich nicht“, erklärte der Ingenieur. Schließlich könne es auch sein, dass auch manches billiger wird, so Heberle.

Wie hoch wäre die Förderung vom Land? Gunther Reichardt vom Referat für Gewässer und Boden des Tübinger Regierungspräsidiums erklärte, dass die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben seien: derzeit wäre eine Förderung in Höhe von 70 Prozent möglich. Wenn man die Maßnahmenkonzepte zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen verknüpfe, könnte es zudem möglich sein, für alle Maßnahmen den höchsten Fördersatz zu bekommen. Ohne Hochwasserschutz durch einen HBR wäre die Förderung gegen Starkregen möglicherweise unter 70 Prozent. Reichardt betonte, dass die Förderung für das Land verpflichtend sei, sobald der Förderbescheid eingegangen sei – das wäre nach der Planungsphase und vor Baubeginn der Fall. Für die noch anstehenden Planungs- und Gutachtungskosten – laut Bürgermeister Oliver Simmendinger etwa 150 000 Euro – müsse die Gemeinde in Vorleistung gehen – diese Kosten würden nach dem Förderbescheid aber ebenfalls unter die Förderung fallen.

Wie viel würde das Becken die Gemeinde kosten? Laut dem Bürgermeister läge der Eigenanteil der Gemeinde – verteilt auf die kommenden Haushaltsjahre – bei etwa 1,8 Millionen Euro und die Unterhaltskosten des Beckens bei 25 000 Euro im Jahr.

Was würde ein Rückhaltebecken im Ernstfall bewirken? Auf die Rückfrage von Martin Weinschenk (Freie Wähler), ob das HRB Bilder wie aus dem Jahr 2008 verhindern würde, erklärte Ingenieur Heberle, dass nicht nur weniger Wasser in der Starzel sein würde, sondern dadurch auch eine Vorlaufszeit entstehen würde: Die Gemeinde würde mitbekommen, dass das Becken vollläuft und hätte im Ernstfall mehr Zeit, um zu reagieren.

Würde das HRB gegen Wasser helfen, dass etwa bei Starkregen direkt von den Hängen nach Jungingen fließt?

Auf eine Rückfrage von Frank Speidel (CDU) erklärte Ingenier Heberle, dass das Wasser südlich des Beckens in eine Starzel mit geringerem Wasserstand fließen würde. Auf Kritik etwa von Speidel, dass es nicht richtig wäre, immer der Starzel die Schuld zu geben, weil das Wasser von den Hängen innerorts Schaden anrichten würde, antwortete Heberle: „Eine Vermischung ist falsch“. Denn das Wasser könne auch von oberhalb des möglichen HBR kommen, das sei 2008 auch so gewesen. Andere Gemeinden – etwa Mössingen – würden Maßnahmen gegen verschiedene Hochwasserursachen parallel ergreifen.

Wie reagierte der Bürgermeister auf die Zweifel am HBR? Im Falle eines Falles gebe es beide Situationen – sowohl Wassermassen in der Starzel aus Richtung Norden sowie Wasser von den Hängen. Wenn es etwa in Neuweiler regnen würde, würde das Wasser irgendwann in Jungingen ankommen: derzeit sei man „vom Glück abhängig“, dass so etwas nicht passiere. Das Becken würde viel kosten, aber man hätte dadurch in der Starzel mehr Platz für Wasser, so Simmendinger. Das Bauwerk solle vor den besonders schlimmen Ereignissen schützen – und man habe immer häufiger in der Starzel Oberwasser.

Wie stimmte der Rat über für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für das HBR ab? Pascal Merkle und Claudia Diez (FW) sowie der Bürgermeister stimmten dafür, Markus Zeller (FW) enthielt sich. Die restlichen sieben Räte – darunter Pick, Speidel und Weinschenk – stimmten gegen das Vorhaben.

Wie wurden die Gegenstimmen begründet? Die gegen das Vorhaben stimmenden Räte begründeten ihre Entscheidung vor der Abstimmung mit den Kosten des HBR und der Haushaltssituation: So führte etwa Pick sinkende Rücklagen an und Weinschenk verwies auf andere Kosten wie die Kinderbetreuung, Flüchtlingsunterbringung oder Brückensanierungen. Der Bürgermeister erwiderte, dass man nicht unterschiedliche Haushaltsposten gegeneinander aufwiegen solle: man werde doch nicht die Kita zumachen, sondern es werde zum Ausgleich etwa eine Straße in mehr Schritten saniert. Außerdem würde das HBR gegebenenfalls Leben schützen. Umstimmen konnte er die Räte mit seinen Argumenten aber nicht.