Im vom Tourismus geprägten Enzklösterle ist der Lärm- und Umweltschutz wichtig. Foto: Archiv/Gemeinde Enzklösterle

Mit dem Lärmschutz im Luftkurort hat sich der Gemeinderat Enzklösterle bei seiner jüngsten Sitzung befasst.

Enzklösterle - Wäre dieser doch eine der wesentlichsten Änderungen in der Fortschreibung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung vom 25. März 2014. Ihre Bezeichnung lautet in voller Länge "Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern".

Neben Anpassungen an die aktuelle Rechtsentwicklung bringt der aktuelle Verwaltungsentwurf als wesentliche Neuerung beispielsweise die Möglichkeit der Einführung von Lärmschutzzonen mit Lärmbeschränkungen auf noch festzulegende Dezibel-Höchstwerte (dB(A)) zu unterschiedlichen Tageszeiten.

Den Ausführungen von Bürgermeister Sascha Dengler zufolge sei der jetzt von der Verwaltung vorgelegte Verordnungsentwurf auf der Basis der Musterverordnung des Gemeindetages Baden-Württemberg zunächst eine Diskussionsgrundlage, worauf dann die neuen Regelungen insbesondere hin-sichtlich des Lärmschutzes auch nach einer Erörterung mit der Gastronomie und Hotellerie konkretisiert werden könnten.

Differenziertere Betrachtungsweise

Zwei Tatbestände können dabei für Enzklösterle zu einer differenzierteren Betrachtungsweise als in anderen Gemeinden führen. Zum einen die erst vor Kurzem bestätigte weitere Prädikatisierung als Luftkurort und zum anderen der Status des vor einigen Jahren angelegten Spielplatzes im Kurpark, der von seiner Zweckbestimmung her nicht nur auf die Benützung von Kindern bis zu 14 Jahren mit den schon bisher auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes geltenden Privilegien beschränkt ist, sondern auch als Mehrgenerationenspielplatz ausgewiesen ist. Auch ein Taubenfütterungsverbot auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grünanlagen könnte dem Verordnungsentwurf zufolge angeordnet werden. Haus- und Gartenarbeiten in der Zeit zwischen 20 und 8 Uhr könnten verboten sein, wenn diese zu erheblichen Belästigungen anderer führen können. Des Weiteren sieht die Musterverordnung Regelungen zur Beschränkung des Aufstellens von Wohnwagen und Zelten außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze und des Betreibens von Bienenständen an Feld- und Waldwegen sowie im Innenbereich vor.

Zu Beginn der Aussprache betonte Dengler, dass die neue Polizeiverordnung bei der jetzigen Sitzung nicht beschlossen werden soll, sondern dass damit nur sich bietende Regelungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen.

Die erste Wortmeldung kam von Gemeinderat Sebastian Frey hinsichtlich der Dezibelregelung in Lärmschutzzonen. "Was ist üblich, gibt es dazu Vorlagen?", waren seine Fragen. Seine Tendenz war, möglichst einheitliche und transparente Lösungen anzustreben. Bürgermeister Dengler sicherte zu, bei neuen Regelungen die Meinungen insbesondere der touristischen und gastronomischen Leistungsträger mit zu berücksichtigen und praktikable Lösungen anzustreben. Eine Möglichkeit dazu könnte sich bei dem von Hannah Winz als Leiterin der Tourist-Info angekündigten nächsten Touristik-Treff anbieten.

Info: Die Einheit Dezibel

Dezibel (dB) ist eine Hilfsmaßeinheit zur Angabe des Schalldrucks. Als logarithmische Skala ist der dB-Wert dazu geeignet, den für Menschen hörbaren Schalldruckbereich darzustellen. Als laut werden beispielsweise Werte ab 80 dB(A) eingestuft. Schon mit der zehnten Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Jahr 2011 erfolgte eine gesetzliche Klarstellung dahingehend, dass von den Kinderspielplätzen mit Benutzern bis zum Alter von bis zu 14 Jahren ausgehender Lärm keine schädliche Umweltauswirkung darstellt.

Glosse: Seltsame Blüten

Der deutschen Sprache wird nachgesagt, schwierig zu lernen und kompliziert zu sein. Prächtige Beispiele dafür bietet das Beamtendeutsch, das etwa der Wörterbuchverlag Oxford Languages als "unlebendige, unanschauliche, oft langatmige und verschachtelt konstruierte trockene Ausdrucksweise" beschreibt. Da wird der Blinker ganz schnell zum "Fahrtrichtungsanzeiger" – oder ein Zaun zur "nicht lebenden Einfriedung". Seltsame Blüten treibt das Deutsche auch bei Namen von Gesetzen oder Verordnungen, etwa bei der "Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern", die jetzt in Enzklösterle Thema war. Da stellt sich ja zudem die Frage, was das Anbringen von Hausnummern mit umweltschädlichem Verhalten zu tun hat. Hier hilft der baden-württembergische Gemeindetag. Da es keine Landesregelung für das Anbringen von Hausnummern gebe, regeln das viele Kommunen in ebendieser Polizeiverordnung. Andere erlassen dafür gar eine eigene Polizeiverordnung, und zwar die – und das ist, leider, kein (Sprach-)Witz – "Hausnummeranbringungspolizeiverordnung".