Der Oberreichenbacher Gemeinderat vergrößert sich – so verliefen die Diskussion und Abstimmung.
Die Kommune hat laut aktuellem Zensus derzeit 3054 Einwohner. Wird die Grenze von 3000 Einwohnern überschritten, wächst der Gemeinderat bei der nächsten Wahl laut Gemeindeordnung automatisch um zwei Sitze. Der Vorschlag der Verwaltung war, in die Hauptsatzung einen Passus aufzunehmen, dass sich die Anzahl der Sitze nicht automatisch auf 14 erhöht, sondern es auch in Zukunft zwölf Ratsmitglieder gibt, wie Bürgermeister Johannes Schaible in der jüngsten Sitzung ausführte.
Für zwei weitere Gemeinderäte im Gremium spreche eine breitere Repräsentation bei den unterschiedlichsten Interessen, der Ortsteile und der gesellschaftlichen Gruppen. Neue Perspektiven könnten besser eingebunden werden und die politische Vielfalt gestärkt werden.
Weniger Verwaltungsaufwand
Für das kleinere Gremium würden insbesondere effiziente und zügige Arbeitsabläufe sprechen. Zudem würden schnellere Entscheidungsprozesse ermöglicht.
Die Organisation ist erheblich einfacher und jedes Mitglied hat eine deutlich stärkere Einbindung, so Schaible. Zudem reduziert sich der Verwaltungsaufwand etwa bei Einladungen, Sitzungsvorbereitungen und bei Wahlen.
Das sagen die Gemeinderäte
Nadine Tscheuschner von der Bürgerliste merkte an, dass es immer schwieriger werde, für das Ehrenamt die Menschen zu begeistern. Stefan Elsässer, ebenfalls von der Bürgerliste, hält zwölf Mitglieder ebenfalls für ausreichend.
Joachim Pfeiffle von den Freien Wählern, der noch die bereits abgeschafften unechten Teilortswahlen mit einer größeren Anzahl an Gemeinderäten miterlebte, kann sich 14 Personen durchaus vorstellen. „Mehr Personen bedeuten ein breiteres Bild“, so der erfahrene Gemeindepolitiker.
In einer hauchdünnen Entscheidung (sechs zu fünf) wurde der Vorschlag der Verwaltung, bei dem Zwölfergremium zu bleiben, schließlich abgelehnt.
Einmütig beschloss das Gremium, dass ab sofort Anträge des Bauturbo-Gesetzes (Paragraf 246e Baugesetzbuch) im Technischen Ausschuss durchgewunken werden können und nicht mehr vom kompletten Gemeinderat abgesegnet werden müssen.
Zudem wurde die unechte Teilortswahl definitiv aus der Hauptsatzung ohne Gegenstimme gestrichen. Seit 2008 war sie ja bereits aufgehoben. In der Zwischenzeit haben mehrere Gemeinderatswahlen ohne Anwendung der unechten Teilortswahl stattgefunden, so dass die entsprechende Regelung rechtlich als vollständig erledigt anzusehen ist und der Paragraf aus der Hauptsatzung gestrichen werden kann.