Energetische Standards stehen im Mittelpunkt einer Diskussion. Foto: © Andrey Popov – stock.adobe.com

Kommunales: Zwei von drei Anträgen der Gemeinderatsfraktion im Gremium jedoch abgelehnt

Zwei von drei Anträgen der Gemeinderatsfraktion "Bündnis 90/Die Grünen" wurden in der jüngsten Sitzung mehrheitlich abgelehnt. Zweimal ging es dabei um die Einführung eines energetischen Standards bei neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Niedereschach. Diese beiden Anträge wurden bei vier Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Was die Vorschriften mit Blick auf die Flächenversiegelung angeht, wurde der Antrag bei sechs Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen angenommen.

Die Anträge

Der erste Antrag wurde eingebracht mit dem klimaschutzrelevanten Ziel, dass künftig bei neuen Wohngebäuden ein Energieeffizienzstandard im Sinne von "KfW 40"; bei Nichtwohngebäuden im Sinne von "KfW 55" zu erreichen ist. Ziel sei es, die Energiekosten zu senken und einen wesentlichen Beitrag zu "Mehr Klimaschutz in Niedereschach" zu leisten. Die Festsetzung eines niedrigeren Standards mache keinen Sinn.

Der zweite Antrag forderte, sollte die Gemeinde nicht Eigentümerin der betroffenen Grundstücke sein, die energetische Versorgung des Baugebietes und die Energieeffizienz der neuen Gebäude im Bebauungsplanverfahren über ein Energiekonzept darzustellen.

Im dritten Antrag forderte die Fraktion, für den größtmöglichen Schutz des natürlichen Wasserhaushalts auf den Baugrundstücken solle ferner zukünftig auf eine unnötige Flächenversiegelung verzichtet werden. Dies trage zu einer erhöhten Grundwasserneubildung sowie zu einer Entlastung der Abwasseranlagen bei. Eine entsprechende Festsetzung sei in den Bebauungsplänen über örtliche Bauvorschriften aufzunehmen.

Erläuterungen

Oliver Bumann von der Fraktion der Grünen erläuterte die wesentlichen Punkte der Anträge zum besseren Verständnis: An einem Standardgebäude als Referenzhaus festgelegt, was einem 100-prozentigen Energieverbrauch entspricht, bedeute die Vorgabe KfW 40, für Wohngebäude vorgesehen, und KfW 55 bei Nichtwohngebäuden, dass diese nur 40 beziehungsweise 55 Prozent der Energie benötigen, die das Referenzhaus gebraucht hätte.

Diese Standards bedeuten, dass sich die Baukosten entsprechend erhöhen. Bei einem Neubau seien die Mehrkosten nicht ganz so hoch wie bei einer Altbausanierung.

Die Diskussion

In der anschließenden Diskussion vertrat Michael Asal die Meinung, dass im Bauwesen heutzutage ohnehin bis zum "Geht-nicht-mehr" gedämmt werde, was das Raumklima beeinflusse und dann wiederum teure Lüftungsanlagen benötigt werden. "Kein Fenster mehr aufmachen" – wer so etwas brauche, soll sich dafür entscheiden. Aber jedem Bauherrn dies vorzuschreiben, da sei er absolut nicht dafür.

Auch Rüdiger Krachenfels meinte, dass die jetzigen Vorgaben zur Wärmedämmung bereits so hoch seien, dass diese noch höheren Standards nicht mehr viel bringen. Zudem sei Bauen heutzutage ohnehin extrem teuer geworden. Und bei den veranschlagten rund sieben Prozent Mehrkosten für diese Energiestandards, was etwa 30 000 Euro bei einem Einfamilienhäuschen bedeuten würde, sei gerade für junge Familie mit mittleren Einkommen, Bauen fast nicht mehr zumutbar.

"Und was ist mit der Herstellung, dem Transport, dem Einbau und letztlich wieder der Entsorgung dieser zusätzlichen Dämm- und Isolationsmaterialien, kostet das nichts?" fragte Armin Müller. Alle redeten von Energieeinsparung, aber wie viel Energie benötigt werde, um diese ganzen Dämm- und Isoliermittel herzustellen und später dann wieder die Entsorgung, bleibe unberücksichtigt.

Das Dämmmaterial, das heutzutage bei Abbrucharbeiten anfällt, werde nicht mal hier in Deutschland entsorgt, sondern in der Regel ins Ausland verfrachtet werden. Dies ist verbunden mit weiteren Energie- und Transportkosten.