In einer kürzlich stattgefundenen Sitzung des Gemeinderats in Haiterbach wurde ein alter Dokumentationsfehler in der Bilanz besprochen. Das sind die Folgen.
Der Jahresabschluss 2021 ist schon eine Weile her und damit fast vergessen. Doch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Haiterbach wurde der vier Jahre alter Jahresabschluss erneut unter die Lupe genommen. In diesen wurde ein Dokumentationsfehler in der Darstellung der Verwendung des Jahresgewinnes festgestellt. Dazu wurde auf eine frühere Sitzungsvorlage des Gemeinderates vom Mittwoch, 17. September, Bezug benommen.
Wie die Bürgermeisterin der Stadt Kerstin Brenner erklärte, sei der Fehler aufgefallen, nachdem im Oktober der Abschlussbericht für 2022 geprüft worden war. In der damaligen Sitzungsvorlage habe ein redaktioneller Fehler in der Darstellung zur Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen vorgelegen. Betroffen seien die Seiten zehn, elf und zwölf der ersten Anlage des Jahresabschlusses, die sich alle auf den Unterpunkt „Feststellungsbeschluss“ beziehen.
Ergebnis des Jahresabschlusses ändert sich nicht
„Es handelt sich um einen redaktionellen Fehler in der Ergebnisverwendung. Dieser ändert jedoch nichts am Ergebnis des Jahresabschlusses“, betonte Bürgermeisterin Brenner. Der Abschluss müsse lediglich erneut öffentlich bekannt gegeben werden. Der Bestand nach der Ergebnisrechnung liegt also laut Jahresabschluss weiterhin bei rund 2,3 Millionen Euro. Auch der Endbestand der Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres bleibt mit etwa 314.000 Euro unverändert.
Rechtliche Grundlage zum Umgang mit diesem Fehler ist der Paragraf 95b und 84 der Gemeindeverordnung. Zur Aufstellung und ortsüblichen Bekanntgabe der Abschlüsse stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2021 gemäß rechtlicher Vorgaben erneut fest.
Gemeinderat stimmt Berichtigung zu
Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde in der Sitzung zugestimmt. Laut Gemeindeordnung Paragraf 84 ist dies allerdings nur im Falle eines dringenden Bedarfs zulässig, sofern die Deckung gewährleistet ist und kein erheblicher Fehlbetrag besteht. Dies ist hier der Fall, Folgen im Ergebnis gibt es also keine. Es handelt sich lediglich um einen Darstellungsfehler bei Überschüssen und Fehlbeträgen am Jahresende – dieser wurde berichtigt.