Im Gewerbegebiet „Ob Heckenwald“ können ansässige Betriebe je nach Bedarf erweitern. Die gesetzliche Waldabstandsfläche von 30 Metern ist jetzt kein Hindernis mehr.
Das Gewerbegebiet in Locherhof hat sich seit 1989 stets weiterentwickelt. Nachdem in der Vergangenheit Betriebe vermehrt Anfragen an die Gemeinde zur Nachverdichtung herantrugen, führte Bürgermeister Franz Moser Gespräche mit dem Baurechtsamt des Landratsamts.
Dabei wurde vereinbart, den Bebauungsplan so zu ändern, um zusätzlich zur regulären Baugrenze noch eine alternative Baugrenze aufzunehmen. Letztere würde eine Bebauung innerhalb der jetzigen Waldabstandsflächen ermöglichen, wenn im konkreten Einzelfall eine Vereinbarung mit den Waldbesitzern über die Umnutzung von Hochwald in Niederwald abgeschlossen und eine Baulast übernommen wird.
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
Aus diesem Grund fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ob Heckenwald – zweite Erweiterung und zweite Änderung“.
Die nach der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erläuterte in der Ratssitzung André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro (RIP). Ihm zufolge muss jeder erweiterungswillige Betrieb auf eigene Kosten ein artenschutzrechtliches Fachgutachten erstellen lassen und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen vornehmen.
Eine Ausgleichsbilanz sei aber nur dann erforderlich, wenn ein Betrieb erweitern wolle und in Natur und Landschaft eingreife. Ein Hinweis der Naturschutzbehörde, dass noch nicht alle Maßnahmen im Bebauungsplan umgesetzt worden seien, sei nicht Gegenstand des Verfahrens, klärte Leopold auf.
Satzungsbeschluss möglich
Das Forstamt fordere, dass die Waldbesitzer eine Waldumgestaltung vornehmen, bei der die Baumwuchshöhe 15 Meter nicht überschreite. Hier müsse eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Waldbesitzer geschlossen werden. „Da wir keine Planänderungen vornehmen mussten, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden“, stellte der Planer in Aussicht.
Christoph Meyer-Sander tadelte, es würden grundlegende Dinge übergangen. Er wolle beim ökologischen Ausgleich eine genauere Erklärung. Nach Darstellung von Leopold ist im Bebauungsplan eine interne Ausgleichsfläche ausgewiesen. Wenn ein Gewerbebetrieb bauen wolle, werde kein Ausgleich fällig. Baue eine Firma innerhalb der Ausgleichsfläche, entstehe ein Defizit. Dies müsse er auf seinem Grundstück ausgleichen oder entsprechend Ökopunkte erwerben. „Aber das weiß man jetzt noch nicht, erst wenn gebaut wird“, schilderte der Planer.
Vertrag mit Naturschutzbehörde
Meyer-Sander ergänzte, es sei ihm wichtig, dass die Gemeinde kontrolliere, ob der Ausgleich umgesetzt werde. „Da wurde bisher zu leger vorgegangen. Dann verläuft die Sache im Sand. In dem Gewerbegebiet ist bisher wenig geschehen, da fehlt mir das Herzblut dahinter“, bemängelte er.
Der Bürgermeister verwies auf den Vertrag mit der Naturschutzbehörde, die dränge, die Maßnahmen umzusetzen. Da werde die Gemeinde tätig werden müssen. „Die Kritik ist berechtigt, die Thematik aufwendig. Wir werden nicht herumkommen, Ökopunkte zu kaufen“, räumte Moser ein.
Astrid Böhm wies auf eine Einfriedung hin, die höher als maximal 0,80 Meter sei. Dies erschwere die Einsicht. Der Bürgermeister sicherte zu, in dieser Sache auf den Grundstücksbesitzer zuzugehen. Mit Enthaltung von Meyer-Sander und Böhm wurden die Abwägungen gebilligt. Der Satzungsbeschluss fiel einstimmig.