Bedenklich nahe kommt der geplante Wohnkomplex an das Anwohnerhaus, Foto: Schwind

Die Gemeinderatssitzung am Dienstagabend fand erstmals wieder im Sitzungssaal des Empfinger Rathauses statt.

Empfingen - Dabei brachte der Gemeinderat die Innenraumbebauung auf dem Gelände des früheren Wiesenstetter Kindergartens, mit zwölf barrierefreien Seniorenwohnungen, darunter ein Dorfgemeinschaftsraum, mit dem Beschluss der Abwägungen ein gutes Stück weiter. So könnte der Bebauungsplan "Horber Weg – 2. Änderung", wenn das artenschutzrechtliche Gutachten vorliegt und nichts Gravierendes beinhaltet, bereits im September beschlossen werden.

Planungsbüro Gfrörer zuständig

Damit signalisiert das Empfinger Gremium dem Bauträger Planungsreife und stellt eine Baugenehmigung seitens der Baurechtsbehörde in Aussicht, damit er bereits jetzt in die Vermarktung der Wohnungen einzusteigen kann. Vom Planungsbüro "Gfrörer Ingenieure" aus Empfingen war Jana Walter anwesend und erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung der in der Zeit vom 24. Januar bis zum 25. Februar zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, ausgelegten hatte.

Die erneut eingegangenen Anregungen und Bedenken waren nicht von gravierender Natur und so reichte es lediglich kleine Ergänzungen und Anpassungen im Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten, informierte Walter.

Acht Stellungnahmen

Wie die Planerin berichtete, waren acht Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingegangen. Die Stellungnahmen von vier Bürgern, welche normalerweise in der Nachbarschaftsanhörung ihren Platz finden, hat Walter trotzdem in ihre Präsentation mit eingearbeitet, da das geplante Projekt sehr im öffentlichen Interesse steht und damit viele Unklarheiten begründet und ausgeschaltet werden könnten. Um das Kulturdenkmal in der Hauptstraße 41 (Lehrerwohnhaus) zu sichern, wurde das Denkmal in die Bodendenkmalpflege aufgenommen und in der Legende der Planungsunterlagen mit dem Hinweis auf denkmalrechtliche Belange gekennzeichnet.

Um gefahrenlos aus dem Plangebiet in die Zufahrtsstraße einfahren zu können, wurden auf Anraten der Verkehrsbehörde der Stadt Horb, Sichtfelder die nicht bebaut werden dürfen, im Bebauungsplan im Einmündungsbereich aufgenommen.

Die Deutsche Telekom weist daraufhin, dass im Plangebiet eine Kabeltrasse liege, welche gegebenenfalls umgelegt werden müsse. Die Planung mit den projektierten Mehrgenerationen wird von der unteren Naturschutzbehörde begrüßt. Eine abschließende Stellungnahme ist aber erst möglich, wenn das artenschutzrechtliche Gutachten vorliegt.

Beleuchtung sollte gering gehalten werden

Walter informierte, dass zum Abschluss des Gutachtens noch verschiedene Begehungsgänge zur Datenerfassung von Vögeln und Fledermäusen getätigt werden müssten. Des Weiteren wünscht sich die untere Naturschutzbehörde, dass die Beleuchtung der angrenzenden Grünstrukturen so gering wie möglich gehalten wird.

Die Stellungnahmen von Bürgern wurden wie bereits erwähnt, eigentlich im Rahmen der Nachbarbeteiligung des Baugenehmigungsverfahrens abgegeben. So möchte "Bürger eins" dem Bauvorhaben nur zustimmen, wenn er auf seinem Nachbargrundstück ein Mehrfamilienhaus mit drei Geschossen genehmigt bekomme, was aber nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahren sei, so Jana Walter.

Überschwemmungsgefahr bei Starkregen

"Bürger zwei" weist auf die Überschwemmungsgefahr durch die verdichtete Bauweise bei Starkregen hin. Wie Walter erklärte, haben die Ermittlungen der Ausführungen bei Starkregen mit dem Bebauungsplanverfahren nichts zu tun und müssen als Gesamtlösung für das Gebiet gesehen werden. Trotzdem habe die Gemeinde Empfingen die Dimensionen überrechnen lassen, mit dem Ergebnis dass lediglich der Mischwasserkanal von der Straße "Im Zell" in südöstliche Richtung aufdimensioniert werden müsse.

"Bürger drei" beruft sich auf den Bebauungsplan "Horber Weg" aus dem Jahr 1969, wo sich der jetzt geplante Mehrgeschossbau nicht mal ansatzweise in die Umgebungsbebauung einfüge. Aufgrund der gewünschten verdichteten Bebauung im Bereich des Kirchwegs wird der alte bestehende Bebauungsplan durch die rechtskräftige Neufassung "Horber Weg – 2. Änderung" ersetzt und orientiert sich am geplanten Bauvorhaben, erklärte Jana Walter.

Einstimmige Zustimmung

Deshalb habe der alte Bebauungsplan für den geplanten Wohnkomplex keine Bedeutung mehr, was auch viele der Fragen aus der Bürgerschaft nach der Geschosszahl, Dachform, Dachneigung, Höhe, Länge und vielem mehr beantwortet. Die Zufahrt von "Bürger vier" zu seinem Flurstück 105/1 wird durch Ausweisung eines Geh- und Fahrrechts im Bebauungsplan sowie dem Eintrag einer Grunddienstbarkeit gesichert.

Die direkten Anwohner befürchten – durch den im Volumen doch recht viel größer dimensionierten Mehrgeschoss-Neubau gegenüber ihrem Einfamilienhaus – Einbußen in der Sonneneinstrahlung und durch den zusätzlichen Verkehr eine Minderung ihrer Wohnqualität. Die neu eingearbeiteten Stellungnahmen fanden im Gemeinderat eine einstimmige Zustimmung.