Es gibt unterschiedliche Ansichten, wo noch gebaut werden soll. Foto: Masic-Reppe

Der Gemeinderat hat drei Bebauungspläne beschlossen. Unumstritten sind sie jedoch nicht. Denn es kamen sowohl Einwände von Behörden als auch von Bürgern.

Das Gremium hatte sich vor dem Satzungsbeschluss für die Baugebiete „Hungerbühl 4“, „Betzweiler Straße, erste Erweiterung“ (beide in Dornhan) und „Bühlstraße 3“ in Marschalkenzimmern zum wiederholten Mal mit den eingegangenen Stellungnahmen zu beschäftigen.

 

Die Baugebiete sollen im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 215a des Baugesetzbuches (Nachfolgeparagraf von 13b) erschlossen werden. Harte Kritik kommt vom Regierungspräsidium Freiburg.

Rechtsauffassungen gehen auseinander

Die Behörde stellt „bedauerlicherweise“ fest, dass eine „sachgerechte Auseinandersetzung mit den mehrfach von uns vorgebrachten Bedenken hinsichtlich des Bedarfsnachweises und dem gebotenen sparsamen Umgang mit Grund und Boden nicht stattgefunden hat.“

Auch der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg besteht auf einem plausiblen Bedarfsnachweis. Hier gehen die Rechtsauffassungen auseinander. Die Stadt schreibt: Nach Paragraf 13b beziehungsweise 215a seien im Rahmen der beschleunigten Verfahren keine Bedarfsnachweise erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Innenentwicklung konsequent verfolgt werde.

Jede Woche zwei Anfragen

Allerdings habe Dornhan keine großen Innenbereichsflächen. „Wenn wir Bauplätze anbieten wollen, dann nur in der Peripherie“, sagte Bürgermeister Huber. Der Bebauungsplan „Hungerbühl – 4. Abschnitt“ hat eine Gesamtfläche von 3,7 Hektar. Hier sollen insgesamt 35 neue Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Auf Nachfrage von Felix Lehmann teilte Huber mit, dass im „Hungerbühl 3“ bereits alle 16 städtischen Grundstücke reserviert seien.

Wöchentlich gingen wegen Bauplätzen zwei Anfragen im Rathaus ein, während die Stadt kaum noch eigene Grundstücke zur Verfügung stellen könne, begründete er die Notwendigkeit für die neuen Bebauungspläne. „Wir werden nie etwas ohne Bedarf erschließen“, versicherte Huber.

Kommt eine „gehobene Seniorenresidenz“?

Unsicher bleibt, welche Rechtsauffassung sich letzten Endes durchsetzt. Nach Auskunft von Planer André Leopold gibt es zum neuen Paragrafen 215 a noch keine Rechtsprechung. „Es weiß niemand, wer recht hat“, meinte er. Leopold geht aber davon aus, dass irgendwann ein Bebauungsplan beklagt und dann richterlich entschieden wird.

Mehrere Einwände kamen zum „Hungerbühl 4“ von einem Bürger. Er monierte, dass das Plangrundstück 34 die Errichtung einer „gehobenen Seniorenresidenz im Premiumbereich“ erleichtert. Er kritisiert das Verkehrsgutachten, bezweifelt den Bedarf für eine solche große Wohnfläche und hält das Lärmgutachten für fehlerhaft. Leopold sah jedoch keinen Grund, die Planung zu verändern und empfahl den Satzungsbeschluss, der mit einer Enthaltung getroffen wurde.

Klagen als „Volkssport“

Erhebliche Einwände gab es von Bürgern auch zum Bebauungsplan „Betzweiler Straße – 1. Erweiterung“. Auf einer Gesamtfläche von 2,3 Hektar sollen 18 neue Wohnbaugrundstücke entstehen. Eines davon ist für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu acht Wohneinheiten vorgesehen. Eine Bürgergemeinschaft mit 33 Teilnehmern, vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei, bringt vor, dass das Baugebiet kein Fall für ein beschleunigtes Verfahren nach Paragraf 13b ist. Auch bestehe kein Bedarf für diese große Wohnbaufläche. Bemängelt wird auch, dass ein Verkehrs- und ein geotechnisches Gutachten fehlten.

„Was steckt dahinter?“, wollte Gerd von Podewils wissen. Huber: „Wir haben überall das St. Floriansprinzip.“ Allerdings kamen auch aus dem Gemeinderat Zweifel, ob die Baugebietserweiterung „Betzweiler Straße“ benötigt wird, vor allem wenn im „Hungerbühl“ neue Plätze bereitgestellt werden. In dem Fall müssten nicht noch weitere Flächen versiegelt werden, fand Susanne Wellhäuser. Roland Jerke war anderer Meinung: „Man muss die Betzweiler Straße als Sicherheit dazu nehmen. Es ist zum Volkssport geworden, Klagen einzureichen.“ Der Bebauungsplan ist bei drei Nein- und zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen worden.

Einstimmigkeit gab es beim Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bühlstraße III“ in Marschalkenzimmern. Dort ist die Schaffung von 16 neuen Wohnbaugrundstücke auf einer Gesamtfläche von 1,4 Hektar geplant.