Ein höheres Verkehrsaufkommen ist bei der Erweiterung nicht zu befürchten.
Das Baugebiet Betzweiler Straße soll erweitert werden. Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner jüngsten Sitzung mit den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Behörden und Bürger.
Für Bürgermeister Markus Huber ist die Notwendigkeit für ein neues Baugebiet gegeben. Die Stadt habe keine eigenen Bauplätze mehr. Der Druck sei hoch, weitere Grundstücke bereitzustellen.
Beschleunigtes Verfahren
Der Gemeinderat hat deshalb schon im November 2022 beschlossen, für das Gebiet Betzweiler Straße einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Satzung für die örtliche Bauvorschriften zu erlassen.
Dadurch soll die entsprechende Wohnbauentwicklung im beschleunigten Verfahren, damals nach Paragraf 13b, für den kurzfristigen Bedarf gesichert werden.
In dem geplanten Gebiet können 18 Grundstücke erschlossen werden.
Es gibt viele Nachfragen
Das Regierungspräsidium Freiburg äußerte allerdings starke Bedenken, dass der Bedarf vorhanden ist und forderte den Nachweis dafür. Diese Auffassung stießen bei Planer André Leopold und Bürgermeister Huber auf Unverständnis. Sie verwiesen darauf, dass nach Paragraf 13b und dem Nachfolgeparagrafen 215a keine Bedarfsnachweise erforderlich seien.
Huber betonte zudem, dass bei der Stadt wöchentlich Nachfragen wegen Bauplätzen eingingen. Er wolle junge Familien nicht vertrösten oder sagen, „geht woanders hin“.
Keine Gegenstimme
Bürger befürchten bei der Erweiterung des Baugebiets unter anderem negative Auswirkungen auf die Natur und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Beide Bedenken wurden zurückgewiesen: Die Umweltbelange seien untersucht worden. Bei 18 Grundstücken werde sich das Verkehrsaufkommen nur gering erhöhen.
Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplans bei einer Enthaltung zu. Dieser wird nun nochmals ausgelegt. Der Satzungsbeschluss soll im Dezember erfolgen.
Bebauungsplan wird ausgelegt
In Marschalkenzimmern soll das Baugebiet Bühlstraße III erweitert werden. Bei hoher Nachfrage gebe es im Ortsteil nur noch wenige städtische Baugrundstücke. Somit könne die Eigenentwicklung nicht mehr gewährleistet werden.
Die eingegangenen behördlichen Stellungnahmen konnten schnell abgehakt werden, von den Bürgern gab es keine Einwände. Der Bebauungsplan wird vor dem Satzungsbeschluss ebenfalls nochmals ausgelegt.