Die größeren Wahllokale konnten die Verwaltung mit ihren Vorteilen überzeugen. Foto: © Christian Schwier – stock.adobe.com

Noch ist es ein Weilchen hin bis zu den Bundestagswahlen. Doch die Vorbereitungen laufen vielerorts bereits. So auch in Dietingen, wo die Verwaltung die Pläne für die Wahl am 26. September vorstellte.

Dietingen - Bürgermeister Frank Scholz stellte am Mittwoch in der Gemeinderatsitzung die ersten organisatorischen Punkte vor. Bei der Landtagswahl habe die Gemeinde wertvolle und vor allen Dingen gute Erfahrungen gemacht. Die Wahllokale wurden pandemiebedingt in größere Hallen verlegt. Das soll so beibehalten werden – und das auch unabhängig von der Pandemie.

Von den Bürgern, den Wahlvorstehern und deren Teams gab es durchweg positives Rückmeldungen. Die Wahllokale seien barrierefrei und würden ausreichend Platz bieten, damit der Abstand eingehalten werden kann. Und das hat auch äußerhalb der Pandemie seine Vorteile. "Es kommt bei Wahlen immer wieder zu Stoßzeiten, in denen der Andrang etwas größer ist. Die Hallen bieten für solche Situationen ausreichend Platz", sagte Scholz. Es sei daher der generelle Wunsch, auch in Zukunft bei diesen neuen Wahllokalen zu bleiben, "auch wenn die Pandemie irgendwann vorbei sein sollte", so der Bürgermeister.

Ortsvorsteher sind Wahlvorsteher

Jeder Ortsteil bildet auch bei der bevorstehenden Bundestagswahl einen eigenen Wahlbezirk. Das Wahllokal in Dietingen wird in der Graf-Gerold-Halle sein. In Irslingen stimmen Wähler in der Waidbachhalle ab. In Böhringen stehen die Wahlurnen in der Schlichemtalhalle. In Rotenzimmern wird das Wahllokal im Bürgerhaus, in Gößlingen in der Schwarzenbachhalle sein.

Die Wahlvorsteher in den einzelnen Bezirken sollen die jeweiligen Ortsvorsteher sein. Der Wahlvorstand in Gößlingen soll derselbe wie bei der Landtagswahl sein. Der Briefwahlvorstand befindet sich im Dietinger Rathaus und besteht aus Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung.

Die Mitglieder der Wahlvorstände sollen laut Bundeswahlverordnung für ihren Einsatz mit einer Pauschale in Höhe von 35 Euro (für den Vorsitzenden) und 25 Euro (für die übrigen Mitglieder des Vorstands) entschädigt werden. Auf Grundlage der eigenen Satzung der Gemeinde für die ehrenamtliche Entschädigung, kann die Entschädigung bei hohem Zeitaufwand entsprechend erhöht werden. Der Gemeinderat nahm die organisatorischen Festlegungen der Verwaltung ohne Gegenstimme oder Enthaltung zustimmend zur Kenntnis.