Die Steuersätze A und B werden neu festgelegt. Mit der Grundsteuer C zögert das Gremium noch.
In Hüfingen einigte sich der Gemeinderat auf eine aufkommensneutrale Erhebung der neuen Grundsteuersätze A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücksfläche) und B (bebaute und bebaubare Grundstücksfläche). Mit großer Mehrheit votierte er bei zwei Gegenstimmen der LBU für eine Reduzierung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 361 Prozent und eine leichte Erhöhung der Grundsteuer B auf 442 Prozent.