Der Windpark „Falkenhöhe“ auf der Gemarkung Hornberg-Reichenbach, Schramberg und Lauterbach wurde im Jahr 2021 in Betrieb genommen Foto: Kern

Anberaumte Abgabefristen und Termin-Management sorgten für eine umfangreiche Tagesordnung des Hornberger Gemeinderats. Drei der insgesamt 17 Tagesordnungspunkte betrafen in verschiedenen Facetten das Thema Windkraft.

„Bis Ende August soll unsere Stellungnahme zu der Aufstellung des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbands Südlicher Oberrhein vorliegen“, informierte Bürgermeister Marc Winzer.

 

Hintergrund ist, dass sich der Verband aktuell im Auftrag des Landes mit der Fortschreibung des Teilkapitels Windenergie befasst. Für den Ortenaukreis sind im Entwurf 86 so genannte „Vorranggebiete“ eingeplant, die einer Fläche von 3,4 Prozent des Kreises entspricht (siehe Info). Der Gemeinderat verständigte sich darauf, so Stellung zu nehmen: Keine Anregungen werden vorgebracht zu den in der Entwurfsplanung ausgewiesenen Gebietskulissen Hor 3 (Schondelhöhe), Hor 6 (Falkenhöhe) und Hor 7 (Staigers Eck). Die Bereiche entsprechen im Wesentlichen den im Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Hornberg ausgewiesenen Windkraft-Vorrangflächen.

Stadt äußert sich zu Plan-Fortschreibung

Anders sieht es aus hinsichtlich der vier zusätzlich aufgenommenen Gebietskulissen Rampeck, Katzenstein, Wolfstein/Kräher und Kolbenkopf. Es wird angeregt, eine Streichung dieser Gebietskulissen zu prüfen und der Beurteilung die Ergebnisse der Untersuchung dieser Suchräume durch die Stadt Hornberg aus 2019 zugrunde zu legen. Die Abwägungen seinerzeit basieren auf umfassender Beteiligung der Bürger sowie der Beachtung von ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten, heißt es in der Empfehlung.

Die Gründe für die Ablehnung der vier zusätzlichen Standorte werden ausführlich dargelegt. So sind unter anderem geringe Abstände zur Wohnbebauung, geringere Windhöffigkeit gegenüber anderen Standorten und längere Zufahrtswege gegeben. Außerdem kann laut einer Bewertung des E-Werks Mittelbaden der Netzanschluss bis zur nächsten Umspannanlage nicht wirtschaftlich bei der kleinteiligen und kleinflächigen Regionalplan-Ausweisung erschlossen werden. Empfohlen wird zudem eine ausgewogene Verteilung der Vorranggebiete im gesamten Verbandsgebiet und die Aufnahme von Flächen unter drei Hektar in die Planung.

Parallel zum Offenlage- und Beteiligungsverfahren der Teilfortschreibung „Windenergie“ erfolgt auch jenes der Teilfortschreibung „Solarenergie“. Auf der Gemarkung Hornberg sind dafür keine Gebietskulissen vorgesehen. Entsprechend werden auch keine Anregungen in der Stellungnahme abgegeben.

Ebenfalls keine Anregungen seitens der Stadt gibt es zum Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung für drei Windenergie-Anlagen (WEA) am Windpark Mooshof II. Zwei der betreffenden Windenergie-Anlagen liegen innerhalb der städtischen Windkraft-Vorrangfläche Hor 7, eine weitere auf der Gemarkung Tennenbronn. Dem Vorhabenträger wird aber ein Flächenpooling für die Pachtzahlungen an die Grundstückseigentümer empfohlen.