Die Hanglage des Vorhabens sehen einige Räte kritisch. Foto: Kern

Einige Mitglieder des Hornberger Gemeinderats sehen einen Bauantrag im Buchenbronn skeptisch.

Das baurechtliche Einvernehmen zum Vorhaben wurde mit vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich erteilt. Bedenklich erscheint den Räten, die sich ablehnend äußerten, die Hanglage.

 

Der Bauantrag umfasst unter anderem einen Anbau im Untergeschoss mit Terrasse sowie Umgestaltung der Außenanlage mit drei Stellplätzen. Bereits im Juli 2024 hatte Gemeinderat Uwe Faller (CDU) auf den Mauerabgang in der Franz-Schiele-Straße kurz vor der Auffahrt zum Buchenbronn hingewiesen. Er bat darum, aufgrund des Gefahrenpotentials schnell einzugreifen und den Eigentümer der Mauer zu verpflichten, hier für eine Sicherung zu sorgen. Im September teilte Stadtbaumeisterin Pia Moser mit, dass ein Ortstermin mit den Eigentümern und der ausführenden Firma stattgefunden habe und hinter der abgegangenen Mauer eine lose Verfüllung der Felswand erfolgt sei.

Der Rückbau der Mauer erfolgte im gleichen Monat. Mehrere Räte stört nun, dass die Stadt eventuell in die Pflicht genommen werden könnte, eine weitere Sicherung im unteren Bereich des Hangs aufgrund des Bauvorhabens zu garantieren. „Es kann nicht sein, dass wir im unteren Teil verstärken müssen, damit die geplanten drei Stellplätze sicher sind – das kann ganz schön ins Geld gehen“, fand Gemeinderat Fritz Wöhrle (FW). Einig war sich das ganze Gremium darüber, dass die Kosten für eine eventuell erforderliche Maßnahme zur Sicherung des Hangs Sache der Eigentümer sind. Bei der Anlage der Franz-Schiele-Straße durch die Stadt war seinerzeit der Hang abgegraben und nach damaligen Vorgaben gesichert worden, wie Hauptamtsleiter Oswald Flaig auf Nachfrage erläuterte. „Wie sieht es aus, wenn wir das Einvernehmen nicht erteilen?“, erkundigte sich Jessica Wälde (FW).

Rechtlich sehe es so aus, dass die Stadt seitens des Landratsamts um das baurechtliche Einvernehmen gebeten werde. Geprüft und genehmigt werde das Vorhaben jedoch vom Landratsamt. Verzwickt sei außerdem, dass die Eigentümer zur Umsetzung der Pläne eine Fläche benötigen, die derzeit noch im Besitz der Stadt ist.