Das Windvorranggebiet „ZAK-01“ umfasst Teilflächen auf Rangendinger, Grosselfinger und Hechinger Gemarkung. Rechts auf der Karte ist die Weilheimer Teilfläche abgebildet, für welche jüngst ein sogenanntes „Flächenpooling“ initiiert wurde. Foto: ©Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg /Kuhn

Die Windkraftgegner hatten nur einen kurzen Auftritt. Der Gemeinderat Hechingen hat der Initiierung eines „Flächenpoolings“ für die Windvorrangfläche zugestimmt. Was das bedeutet.

Nahezu in Rekordtempo hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Initiierung eines sogenannten kommunalen „Flächenpoolings“ im potenziellen Windvorranggebiet nahe des Stadtteils Weilheim bei fünf Gegenstimmen beschlossen. Die Gegenstimmen kamen aus den Reihen der AfD-Fraktion.

 

Das vielerorts polarisierende Thema Windkraft hat auch für mehr Zuhörer als üblich im Hechinger Stadtrat gesorgt – die Zuschauer-Sitzplätze im Ratssaal waren nahezu belegt. Einige Bürger waren angesichts der räumlichen Nähe der Windvorrangfläche auch aus der Nachbarkommune Rangendingen gekommen.

Als Bürgermeister Philipp Hahn den Tagesordnungspunkt aufrief, wurden umgehend aus ebenjenen Zuhörerreihen Protestschilder – unter anderem mit der Aufschrift „Windkraft schädigt Mensch und Tier“ – in die Höhe gereckt. Dies währte aber nur kurz; Hahn forderte die Protestierenden dazu auf, die Plakate niederzulegen.

Inhaltlich verwies Philipp Hahn indes auf die Vorberatung der Thematik im Weilheimer Ortschaftsrat – dieser hatte mehrheitlich zugestimmt – sowie in der nicht-öffentlichen Bauausschuss-Sitzung in der vergangenen Woche. In dieser wurden die Stadträte von einer Vertreterin eines Beratungsbüros über das weitere Vorgehen informiert.

Mit Erneuerbaren Energien kann langfristig eine Kita finanziert werden

Kurz gesagt: Mit dem am Dienstag beschlossenen „Flächenpooling“ sollen sich möglichst viele Flächeneigentümer im Windvorranggebiet zusammenschließen, um bei einer potenziellen Ausschreibung Investoren eine möglichst große Fläche anbieten zu können. Maximal sind auf dem Weilheimer Gebiet wohl vier Windkraftanlagen möglich.

Ein Vorteil: Durch das gemeinsame Vorgehen sollen später alle Flächeneigentümer im Vorranggebiet im Rahmen einer Pachtgemeinschaft profitieren – und nicht nur die, auf deren Fläche das Fundament der Windkraftanlage steht.

50 Prozent der Weilheimer Fläche sind im kommunalen Besitz, der Rest verteilt sich auf private Eigentümer. Diese wurden von der Stadt bereits angeschrieben, nicht voreilig ihre Flächen an Dritte zu vergeben.

Vees: Kein Ja oder Nein zur Windkraft

Mit dem „Flächenpooling“ befindet man sich im Prozess hin zum Bau einer Windenergieanlage noch in der Vorplanungsphase. Zurecht merkte Freie-Wähler-Stadtrat Alexander Vees in der Sitzung an: „Bei dieser Entscheidung geht es nicht um ein Ja oder Nein zur Windkraft.“

Almut Petersen, Fraktionssprecherin der Bunten Liste, betonte: „Erneuerbare Energien sind auch ein Element, wie wir in Zukunft Einnahmen generieren können.“ So könne langfristig betrachtet durchaus eine Kita finanziert werden. Sie lobte das Vorgehen der Verwaltung. Denn: Können beim „Flächenpooling“ viele Eigentümer für ein gemeinsames Vorgehen gewonnen werden, so behält die Kommune später die Planungshoheit und bestimmt in Kooperation mit den Flächeneigentümer auch den Projektierer für die Anlagen. Dies hat unter anderem hinsichtlich eines einheitlichen Erscheinungsbildes, der Einbindung regionaler Energieversorger sowie einer finanziellen Bürgerbeteiligung hohe Relevanz.