Damit der Natur- und Waldkindergarten seinen Betrieb aufnehmen kann, hat der Haiterbacher Gemeinderat den Bebauungsplan "Bus" geändert. Foto: Stadler

Der Haiterbacher Gemeinderat änderte den Bebauungsplan "Bus" so ab, dass dort ein Natur- und Waldkindergarten seinen Betrieb aufnehmen kann.

 
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Haiterbach - Der Bebauungsplan "Bus" für den Bereich des Freizeitgeländes bei der Haiterbacher Kuckuckshalle erlaubte bislang nur Sport- und Spielzwecke. Da in diesem Bereich die Baugenehmigung für den Natur- und Waldkindergarten ermöglicht werden sollte, war die ausdrückliche Aufnahme der von Vereinsseite betriebenen Einrichtung in die Planungsunterlagen vom Baurechtsamt Nagold verlangt worden. Weiterhin wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung von dort zwei kleine Anmerkungen im Plan korrigiert, so auch der eindeutig zu nennende Standort des Waldkindergartens im zeichnerischen Teil mit dem dafür vorgesehenen Baufenster.

Bürgermeister Andreas Hölzlberger erläuterte dem Haiterbacher Gemeinderat die notwendigen Änderungen im Bebauungsplan "Bus", die künftig auch die Nutzung für soziale Zwecke erlauben. Mit dem Beschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes als Satzung sei die Erteilung der Baugenehmigung für den Natur- und Waldkindergarten möglich

Hölzlberger teilt Bedenken nicht

Die von Ratsmitglied Johann Pagitz geäußerten Bedenken bezüglich der Zufahrt zur Betreuungseinrichtung, dass im dortigen Bereich Stellplätze ausgewiesen sind, wies Bürgermeister Hölzlberger zurück, da die Zufahrtsregelung nicht Gegenstand des Bebauungsplanes ist, sondern die Ausgestaltung des Baugesuchs für den Kindergarten betreffe.

Ratsmitglied Rita Frey hofft, dass der Waldkindergarten nun seine Arbeit aufnehmen kann, nachdem alles ausdrücklich geklärt sei. Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung für den Bebauungsplan "Bus" bei zwei Enthaltungen zu.