Die neuen Urnenstelen auf dem Bad Imnauer Friedhof. Die Überlassung eines solchen Faches kostet künftig 2390 Euro. Foto: Thomas Kost

Dieser leicht sarkastisch klingende Satz wird ab Februar zur Gewissheit: Haigerloch erhöht seine Nutzungs- und Bestattungsgebühren für die Friedhöfe. Drastisch.

Starzach hat es vorgemacht und die Felsenstadt tut es der Nachbarkommune jetzt gleich, nachdem sie zuletzt zum 1. Januar 2019 ihre Friedhofsgebühren angehoben hatte. Mit der neuen Gebührenordnung will sich die chronisch klamme Stadt vom Bestattungswesen als Zuschussgeschäft verabschieden und einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreichen.

 

Begründung: „Die neue Gebührenstruktur stellt sicher, dass die städtischen Friedhöfe auch bei steigenden Unterhaltungskosten als würdige öffentliche Einrichtung erhalten bleiben können, ohne den kommunalen Haushalt zu stark zu belasten.“

Also hat das Büro Heyder und Partner im Auftrag der Stadtverwaltung sämtliche Gebühren im Bereich des Bestattungswesens für den Zeitraum 2026 bis 2030 neu kalkuliert. Die auf über 40 Seiten in vielen Tabellen und Diagrammen zusammengefasste Kalkulation lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Es wird teuer. Richtig teuer.

Gebühr für Leichenhallen

In vielen Bereichen steigen die Gebühren für den „Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten“ nämlich um etwa das Doppelte. Spitzenreiter ist das „Rasenwahlgrab; doppelbreit; einfach tief“ – die klassische Sargbestattungsform für ein Ehepaar. Dafür wurden bisher 3430 Euro verlangt, in Zukunft sind es 9261 Euro. Also das 2,7-Fache. Ein Urnenreihengrab – die günstigste Bestattungsform – kostete bisher 620 Euro, jetzt 1399 Euro.

Heyder und Partner hat auch Gebühren für Leistungen kalkuliert, die bisher gar nicht verrechnet worden sind. Zum Beispiel für die Benutzung der Leichenhallen. Hier wird pro Bestattung künftig eine Gebühr von 437 Euro fällig.

Erwerb auf Anwartschaft kostet 533 Euro

Und zudem gibt es für eine eben erst neu entstandene Bestattungsform wie den „Fluss der Zeit“ auf dem Gruoler Friedhof noch gar keine Gebühren. Schon der Erwerb einer „Anwartschaft“ auf eine auf 15 Jahre angelegten Grabstätte wird 533 Euro kosten, die Grabstätte selbst (ein Urnenreihengrab) die erwähnten 1399 Euro.

Einige Gemeinderäte mussten in Anbetracht solcher Zahlen kräftig schlucken. „Das können wir den Bürgern nicht in einem Rutsch zumuten“, meinte der Harter Ortsvorsteher Thomas Bieger. Er kritisierte, dass kein Kostenfaktor ausgelassen worden sei – vom Parkplatz bis hin zur Verzinsung des Friedhofgrundstückes. Die Preiserhöhung stellt für ihn deshalb geradezu ein Konjunkturprogramm für Ruheforste und Friedwälder in unmittelbarer Umgebung dar, wo die Bestattungen wesentlich günstiger seien.

Standard auf Friedhöfe müsse steigen

Auch der CDU-Gemeinderat und Bittelbronner Ortsvorsteher Gerd Klingler empfand die Kosten als „sehr hoch“ und forderte, dass dann auch der Standard auf den Friedhöfen steigen müsse. Nicht gemähte Rasenflächen und gelockerte Gehwegplatten würden künftig nicht mehr so einfach von der Bürgerschaft akzeptiert.

Die schärfste Kritik kam jedoch von Walter Stocker (CDU) aus Stetten. Er hielt die ganze Kalkulation für undurchsichtig. Er appellierte an die Stadtverwaltung, die Kalkulation des Büros vom Kommunalamt des Landkreises auf Fehlerhaftigkeit prüfen zu lassen.

Lebherz: „Andere ziehen nach“

Bürgermeister Heiko Lebherz geht allerdings nicht davon aus, dass Heyder und Partner total danebengehauen hat. Dass die Kalkulation in die richtige Richtung geht, zeige ihm das Beispiel Starzach. Auch weitere Kommunen, davon ist der Bürgermeister überzeugt, würden künftig ähnliche Wege einschlagen.

Lebherz: „Alle werden in Richtung Kostendeckung gehen.“ Für ihn geht es in der Debatte auch nicht um mögliche Rechenfehler, sondern darum, ob man diesen Schritt grundsätzlich den Bürgern zumute.

Das tut man: Die Abstimmung im Haigerlocher Gemeinderat ergab eine Mehrheit von zwölf Stimmen für die neuen Friedhofsgebühren (plus neuer Friedhofsatzung) ab dem 16. Februar 2026. Allerdings soll tatsächlich das Kommunalamt vorsichtshalber einen prüfenden Blick auf die Kalkulation werfen.