Bauhofmitarbeiterin Michaela Wolf räumt den Schnee im Winter mit der Schaufel. Der 30 Jahre alte Unimog soll dieses Jahr ein letztes Mal im Einsatz sein, bevor er ersetzt wird. Foto: Kern

Für den anstehenden Winterdienst dieses Jahr setzt die Gemeinde Gutach auf ein neues Konzept: Die Arbeiten sollen mit einem – statt bisher zwei – Fahrzeug erledigt werden. Im kommenden Jahr sollen Unimog, Schneepflug und Streuer ersetzt werden.

Der Winterdienst in Gutach wird umstrukturiert. Das bei der Sitzung vorgestellte Konzept fand die Zustimmung des Gemeinderats. Demnach soll der Fuhrpark auf ein Fahrzeug reduziert, auch der Räum- und Streuplan soll umgestellt werden. Bürgermeister Siegfried Eckert erläuterte bei der Gemeinderatssitzung die Hintergründe.

 

Aktuell setzt die Gemeinde zwei Fahrzeuge im Winterdienst ein. Der Unimog 300 räumt im Bereich Sulzbach, Dorf bis Hornisbrücke, und im Untertal bis zum Gasthaus Hirsch. Den Winterdienst für die Straßen Feldäckerweg, Hirschweg und das Wohngebiet „Im Gün“ sowie Rad- und Gehwege bis zu den Säumerhöfen übernimmt die Stadt Hausach. Für den Bereich Obertal ab der Hornisbrücke war bisher der Unimog 417 als reines Winterdienstfahrzeug zuständig. Mit Baujahr 1992 sei der Unimog mehr als 30 Jahre alt und auch der Schneepflug sowie der Streuer hätten ihre Schuldigkeit getan.

Ein Fahrzeug soll gesamtenWinterdienst meistern

Für den Streuer gebe es keinerlei Ersatzteile mehr. Um weitere anstehende Reparaturen zu vermeiden, soll das Fahrzeug sofort stillgelegt und der kommende Winterdienst komplett mit dem Unimog 300 gemeistert werden.

„Schneereiche Winter gehören der Vergangenheit an, was sich in deutlich verkürzten Einsatzzeiten niederschlägt,“ stellte Eckert fest. Der vom Bürgermeister um Stellungnahme gebetene Bauhofleiter Björn Welke hielt es für möglich, mit nur einem Fahrzeug den Winterdienst zu bewältigen: „Wir haben es die meiste Zeit mit Glatteis zu tun und das ist weniger aufwendig als eine Schneeräumung.“ Florian Oßwald (SPD) fragte nach, inwieweit sich die Einsatzzeiten verändern würden. Das komme auf die Schneemenge an, meinte Welke. Die bisherige Runde habe etwa vier Stunden gedauert. Nach dem neuen System veranschlage er sieben Stunden. Das bedeute unter anderem, dass der Räum- und Streudienst insbesondere in den flacheren Bereichen zu einer etwas späteren Tageszeit als bisher gewohnt ablaufen werde. „Wir werden früher anfangen müssen,“ so der Bauhofleiter.

Oßwald erkundigte sich weiterhin, ob die Gemeinde verpflichtet sei, zu einer bestimmten Uhrzeit eine Räumung erledigt zu haben. Rechnungsamtsleiter Thomas Blum meinte, dass die Hauptverkehrsstrecken und Kreuzungsbereiche seines Wissens nach bis sieben Uhr frei sein sollten. Eckert wies darauf hin, dass für den innerörtlichen Bereich sowie die Schule ein kleineres Fahrzeug vorgehalten werde. „Alle Eventualitäten können eh nicht abgedeckt werden,“ fand Gemeinderätin Susanne Heinzmann (FDP). Ratskollege Mike Lauble (CDU) meinte, dass vielleicht so mancher Bürger befürchte, dass mit dem neuen System eine rechtzeitige Räumung nicht mehr gewährleistet sei. „Wann fangt ihr denn an?“ fragte Lauble den Bauhofleiter.

Neuer Unimog kostet die Gemeinde 216 000 Euro

Das komme immer darauf an, um welche Uhrzeit es zu schneien beginne, meinte dieser. Im Normalfall beginne man gegen sechs Uhr, aber falls notwendig auch Stunden früher.

Der Unimog 300 ist ebenfalls bereits elf Jahre alt und zeigt immer wieder erhöhte Reparaturanfälligkeit, stellte Eckert weiter fest. Im kommenden Jahr sollte es deshalb samt Schneepflug und Streuer ersetzt werden. Die Anschaffungskosten für einen neuen Unimog bezifferte der Bürgermeister auf etwa 216 000 Euro, dazu kämen rund 39 000 Euro für Schneepflug und Streuer. Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll diskutiert werden, ob das Fahrzeug gekauft oder auf Leasingbasis angeschafft werden soll.

Räum- und Streupflicht

Gemeinden sind innerorts dazu verpflichtet, Straßen und Radwege „im Rahmen des Zumutbaren“ zu räumen und zu streuen. Im Straßengesetz ist weiterhin festgelegt, dass der Einsatz von umweltschädlichen Mitteln so gering wie möglich gehalten werden muss. Straßenanliegern kann die Räum- und Streupflicht für Gehwege sowie Flächen am Fahrbahnrand „ganz oder teilweise auferlegt werden“.